Generalversammlung der Sektion Aargau
Unterlagen zur Generalversammlung vom 25.09.2025
Neues Jahr, neue Pflichten, neuer Campus
Ein neues Jahr hat begonnen – und es hat uns daran erinnert, wie kostbar Verlässlichkeit und Stabilität sind. Gerade in Zeiten, die uns innehalten lassen, gewinnen Orientierung und Zusammenhalt an Bedeutung. Als Fachverband möchten wir Ihnen genau das bieten: klare Standards, fundiertes Wissen und eine Gemeinschaft, die trägt.
2026 wird für unsere Branche ein Jahr, das wichtige Änderungen mit sich bringt, insbesondere mit Blick auf das neue Transparenzregister und die Revision des Geldwäschereigesetzes. Im Kampf gegen Geldwäscherei gelten künftig in der Schweiz in bestimmten Fällen auch für Anwälte, Notare und weitere Beraterinnen und Berater Sorgfaltspflichten, etwa im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen oder bei der Gründung und Strukturierung juristischer Personen, sodann diese künftig vom GwG erfasst werden. Da die neuen GwG-Bestimmungen voraussichtlich schon per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt werden sollen, empfehlen wir unseren Mitgliedern ausdrücklich, sich frühzeitig mit diesen Sorgfaltspflichten und einem allfälligen SRO-Beitritt auseinanderzusetzten.
Gleichzeitig möchten wir unsere geschätzten Experten-Einzelmitglieder an ihre Rolle in diesem System erinnern: Fachwissen ist unser Fundament, und es lebt von kontinuierlicher Pflege. Bitte denken Sie deshalb daran, Ihre Weiterbildungsdeklaration für das Berichtsjahr 2025 bis spätestens 31. März 2026 einzureichen. Damit dokumentieren Sie nicht nur Ihre Kompetenz, sondern auch Ihr Engagement für Qualität und Verantwortung.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass 2026 – trotz aller Herausforderungen – ein Jahr des Fortschritts wird. Wir freuen uns darauf, Sie auf diesem Weg zu begleiten und Sie vielleicht schon bald persönlich zu treffen: am 26. März zur Eröffnung unseres neuen Campus in Lausanne. Bis dahin wünschen wir Ihnen einen guten Start in ein Jahr, das wir mit Zuversicht gestalten wollen.
Folgende Beiträge haben wir für Sie in dieser Ausgabe aufbereitet:
Einweihung Campus Lausanne
Anmeldung zur Eröffnungsfeier
Am 26. März 2026 öffnen wir feierlich die Türen unseres neuen EXPERTsuisse Campus im Herzen von Lausanne – und wir freuen uns sehr, Sie zu diesem besonderen Moment begrüssen zu dürfen. Stossen Sie mit uns an und entdecken Sie, was unsere Räumlichkeiten alles zu bieten haben.
Nach sehr positiven Erfahrungen an unserem Standort in Zürich und mit dem klaren Anspruch, unseren Mitgliedern und Bildungsteilnehmenden auch in der Westschweiz eine moderne, lichtdurchflutete und von der Identität von EXPERTsuisse geprägte Lernumgebung zu bieten, haben wir vor zwei Jahren die Suche nach passenden Räumlichkeiten in der Region Lausanne aufgenommen. An der Avenue de Rumine sind wir schliesslich fündig geworden – ein Ort, den wir nun nach unseren Vorstellungen sorgfältig umgestaltet haben.
Entstanden ist ein Campus, der Raum schafft für Lernen, Begegnung und inspirierenden Austausch – zwischen Mitgliedern, Studierenden und den Mitarbeitenden von EXPERTsuisse. Zudem kann er von unseren Mitgliedern gemietet werden, die für ihre Events und Sitzungen eine geeignete Location suchen.
Diesen wichtigen Meilenstein möchten wir gemeinsam mit Ihnen feiern und laden Sie herzlich zur Eröffnungsfeier am 26. März 2026 ab 17 Uhr an die Avenue de Rumine 13 in Lausanne ein. Da die Plätze begrenzt sind, empfehlen wir Ihnen eine frühzeitige Anmeldung über das Anmeldeformular. Freuen Sie sich auf einen entspannten Abend, bereichert durch anregende Gespräche. Wer weiss, vielleicht verfallen Sie sogar noch dem Charme der Genferseeregion.
Wir freuen uns sehr darauf, Sie an unserem neuen Campus willkommen zu heissen.
Weiterbildungsdeklaration
Erinnerung an die Einreichungsfrist
Als Experten-Einzelmitglied von EXPERTsuisse sind Sie verpflichtet, Ihre Fachkenntnisse durch kontinuierliche Weiterbildung aktuell zu halten und diese einmal jährlich in Ihrem persönlichen Weiterbildungskonto bei uns auf der Website zu deklarieren. Diese Dokumentationspflicht stützt sich auf Kapitel 5, Absatz 1 der Richtlinien zur Weiterbildung 2017.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Weiterbildungsdeklaration für das Berichtsjahr 2025 spätestens bis zum 31. März 2026 einzureichen ist. Den Zugang zu Ihrem persönlichen Weiterbildungskonto finden Sie hier auf der Website. Massgebend für die Weiterbildungsdeklaration 2025 sind die Richtlinien vom 5. Dezember 2017.
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Eingabe in jedem Fall erforderlich ist – auch dann, wenn Sie im Berichtsjahr 2025 keine oder nicht ausreichend Weiterbildungen absolviert haben oder nicht mehr aktiv im Berufsstand tätig sind. Detaillierte Informationen zu den Weiterbildungspflichten und -kontrollen sowie die FAQ stehen Ihnen ebenfalls online zur Verfügung.
Seit der Einführung der neuen Website gilt: Für interne und externe Seminare ist das Hochladen einer Teilnahme- bzw. Durchführungsbestätigung (PDF) obligatorisch. Für andere Weiterbildungsaktivitäten ist ein PDF-Upload möglich, jedoch freiwillig. Eine Vorlage zur Selbstbestätigung finden Sie direkt im Portal.
Zudem weisen wir darauf hin, dass Sie auch bei einer Anstellung per 31. Dezember 2025 bei einem staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen persönlich für die fristgerechte Deklaration verantwortlich bleiben. In diesem Fall genügt jedoch die Bestätigung des entsprechenden Anstellungsstatus mittels summarischer Deklaration gegenüber EXPERTsuisse.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter mitgliedschaft@expertsuisse.ch oder telefonisch unter 058 206 05 70 zur Verfügung.
Transparenzregister und neue Geldwäscherei-Regeln
Neue Geldwäscherei-Regeln für Beraterinnen und Berater treten voraussichtlich bereits Mitte 2026 in Kraft
Das eidg. Parlament hat in der Herbstsession 2025 das Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) sowie die Revision des Geldwäschereigesetzes (GwG) verabschiedet. Damit soll die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung gestärkt werden, namentlich durch die Implementation der folgenden Massnahmen:
1. Transparenzregister
Schaffung eines zentralen eidgenössischen (Transparenz-)Registers, in dem alle Firmen – schweizerischer sowie in der Schweiz verwalteter ausländischer juristischer Personen – ihre wirtschaftlich berechtigten Personen (Personen mit >25 % der Anteile oder Kontrollrechten) eintragen müssen. Dazu gehören Aktiengesellschaften (AGs), GmbHs, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen, wobei für gewisse Gesellschaften ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen wird.
Sie können Ihre Meldung an das Transparenzregister vorbereiten, indem Sie sich ab sofort bei EasyGov.swiss registrieren. Die Meldung an das Transparenzregister wird grundsätzlich auf zwei Arten erfolgen können:
– Über die Plattform EasyGov.swiss
– Über die Handelsregister (unter bestimmten Voraussetzungen – im Aufbau)
Die Registrierung bei EasyGov ist der erste Schritt zur Anmeldung im Register und kann bereits heute vorgenommen werden. Das Verfahren zur Freigabe des Zugangs zur Plattform dauert aus Gründen der Sicherheit einige Tage. Es wird empfohlen, dass sich Unternehmen oder Dienstleister (Beauftragte) frühzeitig registrieren, um die Formalitäten zu vereinfachen, wenn das Transparenzregister in Betrieb genommen wird.
EasyGov ist eine Plattform des Bundes für Unternehmen, die mehrere Verwaltungsdienste zentralisiert. Die Plattform wird eine vereinfachte und direkte Meldung ins Transparenzregister ermöglichen.
Weitere Informationen und den Link zur Registration finden Sie auf EasyGov.swiss.
2. Neue Geldwäscherei-Regeln für Beraterinnen und Berater
Künftig gelten in der Schweiz im Kampf gegen Geldwäscherei in bestimmen Fällen auch für Anwälte, Notare und weitere Beraterinnen und Berater Sorgfaltspflichten, etwa im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen oder bei der Gründung und Strukturierung juristischer Personen, sodann diese künftig vom GwG erfasst werden.
Trotz der vom Parlament beschlossenen Einschränkung des Anwendungsbereiches dürften zahlreiche Mitgliedunternehmen von den neuen Bestimmungen betroffen sein – etwa bereits im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Domizilen – und künftig als unterstellungspflichtige Berater gelten. Diese Berater werden ab Inkrafttreten der neuen Bestimmungen (voraussichtlich per 1. Juli 2026) verschiedene geldwäschereirechtliche Pflichten erfüllen müssen, insbesondere die Identifizierung der Vertragspartei, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen und weitere Sorgfaltspflichten. Zudem müssen sie sich innerhalb von zwei Monaten einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) anschliessen, welche die Einhaltung dieser Pflichten durch die Berater überwacht.
Verschiedene Detailfragen sind allerdings noch offen. Derzeit läuft die Vernehmlassung zu Verordnungen über die Transparenz juristischer Personen sowie die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (Frist bis Ende Januar 2026). Die Verordnungen zum GwG und zum TJPG gehen deutlich über das hinaus, was das Parlament beschlossen hat. Anstatt die neuen Gesetze praxisnah umzusetzen, werden zusätzliche Pflichten eingeführt. Diese belasten KMU, Beraterinnen und Berater sowie Treuhand- und Anwaltskanzleien unverhältnismässig, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Bekämpfung der Geldwäscherei zu schaffen. Kurz gesagt: Der Bundesrat dehnt die Regulierung auf indirektem Weg erneut aus – entgegen dem klaren Willen des Parlaments. In Abstimmung mit dem Anwaltsverband, SRO TreuhandSuisse, economiesuisse und dem Notarenverband haben wir eine Stellungnahme eingereicht, um diese und andere Bestimmungen – auch im Zusammenhang mit dem Transparenzgesetz – zu klären.
Innerhalb einer kurzen Übergangsfrist müssen für die neu unterstellten Beraterinnen und Berater u.a. in Grundstückgeschäften Selbstregulierungsstrukturen aufgebaut werden – entweder bei bestehenden Selbstregulierungsorganisationen (SRO) oder mit dem Aufbau einer dedizierten SRO für Beraterinnen und Berater. EXPERTsuisse führt gegenwärtig mit TreuhandSuisse und dem Immobilientreuhänderverband (SVIT) intensive Gespräche, um eine gemeinsame Branchenlösung zu schaffen.
Da die neuen GwG-Bestimmungen möglicherweise schon per 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt werden sollen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich zeitnah mit den neuen Geldwäschereibestimmungen (insb. Art. 2 Abs. 1 Bst. c, 3bis, 3ter, 4 Bst. f, 4bis, 4ter und 5) und der Frage, ob Sie bzw. Ihr Arbeitgeber sich aufgrund der angebotenen Dienstleistungen Ihres Unternehmens einer SRO anschliessen müssen, auseinander zu setzen.
Sobald die Verordnung in ihrer endgültigen Fassung vorliegt, werden wir Sie weiter informieren.
Revision des Berufsbildungsgesetzes
Das Parlament stärkt die Berufsbildung: Englisch wird zusätzliche Prüfungssprache
Im Rahmen der Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) hat das Parlament eine wichtige Weichenstellung vorgenommen. Neben der Einführung englischsprachiger Berufstitel wird künftig die Möglichkeit geschaffen, eidgenössische Prüfungen zusätzlich auch in englischer Sprache abzulegen.
Mit der Revision wurden insgesamt vier zentrale Massnahmen zur Stärkung der höheren Berufsbildung beschlossen. Erstens sollen die neuen Titel Professional Bachelor und Professional Master die internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse verbessern. Zweitens erhalten Bildungsinstitutionen mit mindestens einem eidgenössischen Bildungsgang ein gesetzlich verankertes Bezeichnungsrecht und dürfen sich neu Höhere Fachschule nennen. Drittens werden Nachdiplomstudien (NDS) flexibilisiert. Insgesamt wird das System damit klarer strukturiert und transparenter positioniert.
Für EXPERTsuisse besonders bedeutsam ist jedoch die vierte Neuerung: Die Revision erlaubt erstmals die Durchführung eidgenössischer Prüfungen in englischer Sprache – vorausgesetzt, sie wird zusätzlich zu den Landessprachen angeboten.
EXPERTsuisse hat die parlamentarischen Beratungen mit grossem Interesse verfolgt und begrüsst den Ausgang der Abstimmung. Auch wenn die englischen Titelzusätze auf der höchsten Stufe des nationalen Qualifikationsrahmens für unsere Ausbildungslehrgänge weniger relevant sind, da international bereits anerkannt, erfüllt die Einführung von Englisch als Prüfungssprache eine langjährige Forderung. Gerade für Branchen mit stark internationaler Ausrichtung und einem globalen Arbeitsmarkt entsteht dadurch ein spürbarer Mehrwert: Teilnehmende der höheren Berufsbildung erhalten eine praxisnahe und auch für ausländische Fachkräfte zugängliche Grundlage für den Erwerb eines eidgenössischen Fachausweises oder Diploms.
Als Verband, der die Interessen hochqualifizierter, mobiler und international tätiger Berufsstände vertritt, freut sich EXPERTsuisse, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen stärker am Berufsalltag seiner Mitglieder orientieren. Für Unternehmen bedeutet dies einen breiteren Zugang zu Fachkräften und attraktivere Entwicklungsperspektiven für ihre Mitarbeitenden.
Die Inkraftsetzung der revidierten Bestimmungen wird derzeit auf den 1. Juli 2026 erwartet, wie in der Botschaft des Bundesrates vom April 2025 angekündigt. EXPERTsuisse wird sich in den kommenden Monaten vertieft mit den Auswirkungen auf das Bildungsangebot und die mögliche Einführung von Englisch als zusätzlicher Prüfungssprache auseinandersetzen. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter info@expertsuisse.ch zur Verfügung.
Aus der Wintersession
Die Wintersession brachte wichtige Weichenstellungen: Die Räte wiesen die SVP‑Initiative gegen eine «10‑Millionen‑Schweiz» zurück und rangen intensiv um Budget und Entlastungspaket.
Nach dem Nationalrat hat in der Wintersession auch der Ständerat die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeits-Initiative)» der SVP klar abgelehnt. Mit der Initiative soll die Zuwanderung gedeckelt werden – ein Automatismus, der die demografischen Realitäten ignoriert und die Steuerung erschwert. Die Initiative kommt – ohne Gegenvorschlag – voraussichtlich im Juni 2026 vors Volk.
In der Wintersession wurde ferner auch intensiv über das Budget 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 und vor allem das Entlastungspaket (EP27) debattiert. Das Budget wurde schlussendlich vom Parlament angenommen. Beim EP27 rang der Ständerat praktisch um jede Position, das ursprüngliche Einsparungspaket wurde um einen Drittel reduziert. Abgelehnt hat der Ständerat die vorgesehene Erhöhung der Besteuerung von Kapitalbezügen aus der zweiten und dritten Säule. Der Nationalrat wird sich in der Frühlingssession mit dem EP27 befassen.
Zwei für EXPERTsuisse relevante Geschäfte hat das Parlament in der Wintersession definitiv unter Dach und Fach gebracht: Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat in der Wintersession ohne nennenswerte Opposition der Möglichkeit zugestimmt, eidgenössische Prüfungen künftig zusätzlich in englischer Sprache anzubieten. Ebenfalls breite Unterstützung fand die Verlängerung der seit 2013 geltenden Ausnahmen von der Verrechnungssteuer auf Zinsen bestimmter Too-big-to-fail-Instrumente systemrelevanter Banken. Da das neue Bankenstabilitätspaket erst ab 2027 wirksam wird, sollen diese Regelungen bis Ende 2031 weitergeführt werden – eine aus Sicht von EXPERTsuisse sinnvolle Übergangslösung, um regulatorische Lücken zu vermeiden und die Finanzstabilität zu stärken.
Lesen Sie hierzu mehr im Sessionsrückblick.
EXPERTsuisse AG zertifiziert fundierte Kompetenzen im Steuerwesen
Das neue Branchenzertifikat «Steuerberaterin / Steuerberater EXPERTsuisse» macht die im STEX-Studium erworbenen Fachkompetenzen sichtbar und signalisiert besondere Qualifikation im Steuerwesen.
Mit dem neuen Branchenzertifikat «Steuerberaterin / Steuerberater EXPERTsuisse» dokumentiert EXPERTsuisse vertiefte Kompetenzen im nationalen und internationalen Steuerwesen. Das Zertifikat steht für fundiertes Wissen, Ausdauer, Professionalität – und zeigt, wer im Steuerwesen besonders qualifiziert ist.
Studierende auf dem Weg zur dipl. Steuerexpertin / zum dipl. Steuerexperten absolvieren im STEX-Studium anspruchsvolle Prüfungen in Bereichen wie Mehrwertsteuer, Steuern natürlicher Personen und KMU-Steuerberatung. Wer alle drei Zertifikatsprüfungen besteht, erhält ab 1. Januar 2026 – mit rückwirkender Anerkennung – das neue Branchenzertifikat.
Das STEX-Studium vermittelt fundierte Handlungskompetenzen und umfasst mehrere anspruchsvolle Prüfungen, die deutlich über die üblichen Anforderungen hinausgehen und gezielt auf die komplexe Steuerpraxis vorbereiten.
Vom neuen Zertifikat profitieren Studierende, Arbeitgeber und die Branche:
Das Zertifikat erhöht die Sichtbarkeit des Berufsbilds – im Arbeitsalltag, in Unternehmen und auf Social Media. Besonders Treuhandunternehmen profitieren, da vertiefte Steuerberatungskompetenz zunehmend gefragt und auf dem Arbeitsmarkt rar ist.
Das Branchenzertifikat ist privatrechtlich und ergänzt die bestehende STEX-Ausbildung. Der Titel dipl. Steuerexpertin / dipl. Steuerexperte bleibt der höchste Abschluss im schweizerischen Steuerwesen. Eine Verwechslung mit dem deutschen Steuerberater-Titel ist ausgeschlossen.
Neuauflage des HWP-Bands «Eingeschränkte Revision» erscheint im Frühling – französische Ausgabe folgt im Sommer
Der HWP-Band «Eingeschränkte Revision» wurde in den vergangenen Monaten umfassend überarbeitet. Anlass dafür waren insbesondere regulatorische Anpassungen sowie die Angleichung an den Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision (SER).
Die eingeschränkte Revision bleibt der Regelfall der Abschlussprüfung in der Schweiz – auch für Unternehmen von erheblicher Grösse, die sich nahe an den Schwellenwerten zur ordentlichen Revision bewegen. An der grundlegenden Prüfungslogik ändert sich nichts: Sie basiert nach wie vor auf begrenzter Sicherheit, verzichtet auf die Prüfung des internen Kontrollsystems, berücksichtigt keine Kontrollrisiken und sieht kein Einholen von Drittbestätigungen vor.
Wesentliche Neuerungen ergeben sich aus der Revision des Aktienrechts, aus erweiterten Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem sowie präzisierten Vorgaben der RAB zur Fachpraxis. Zudem spiegelt der überarbeitete Band die Flexibilität des SER deutlich wider, um Interpretationsfragen aus der Praxis – insbesondere im Zusammenhang mit dem revidierten Aktienrecht – sachgerecht und situationsgerecht zu beantworten.
Die Neuauflage geht auch auf Themen wie Kapitalverlust, Überschuldung und die Prüfung von Zwischenabschlüssen ein, die aufgrund gesetzlicher Änderungen an Bedeutung gewonnen haben. Ein Opting-up zur ordentlichen Revision kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, bleibt jedoch stets eine Einzelfallentscheidung, abhängig von den spezifischen Umständen. Die Berichterstattung zur eingeschränkten Revision bleibt stabil und unverändert.
Ziel des neu aufgelegten HWP-Bands ist es, die Stabilität des Prüfungsansatzes zu gewährleisten, das professionelle Ermessen zu stärken und gleichzeitig aktuelle rechtliche und fachliche Entwicklungen aufzunehmen. Ergänzend dazu empfiehlt sich der Artikel von Dr. Thorsten Kleibold, Präsident der Fachkommission KMU-Prüfungen, im EXPERT FOCUS, Ausgabe 12/2025.
Die Neuauflage des HWP-Bands «Eingeschränkte Revision» wird im Frühling im Webshop erhältlich sein. Die französische Ausgabe folgt im Sommer.
Ihre Erfahrung – unsere Fachprojektleitung
Fachwissen einbringen, Inhalte gestalten, Entwicklungen begleiten
Die Wirtschaftsprüfung steht heute stärker denn je im Fokus: neue regulatorische Vorgaben, wachsende Erwartungen und der Anspruch, Mitgliedern Orientierung und Unterstützung zu bieten. Im Bereich Audit & Assurance bündeln wir diese Aufgaben – und suchen dafür eine erfahrene Persönlichkeit, die ihre Expertise wirkungsvoll einsetzt und die Weiterentwicklung aktiv mitprägt.
Die Fachprojektleitung Wirtschaftsprüfung verbindet Nähe zur Praxis mit Raum für Gestaltung. Sie umfasst die Entwicklung und Qualitätssicherung fachlicher Inhalte – von Mustervorlagen über Fachartikel bis hin zu Q&A-Beiträgen. Ebenso gehören die Betreuung von Publikationsprojekten, die Konzeption von Bildungsangeboten sowie die Beantwortung fachlicher Anfragen aus der Mitgliedschaft dazu. Ein zentraler Bestandteil ist zudem die Koordination und die fachlich-administrative Unterstützung des Milizsystems. Ergänzend stellt die Pflege der digitalen Fachbibliothek sicher, dass relevantes Wissen jederzeit zugänglich bleibt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Beobachtung nationaler und internationaler Entwicklungen, deren Impulse in laufende Projekte einfliessen. So entsteht ein Beitrag, der Mitglieder nicht nur informiert, sondern sie in ihrer täglichen Arbeit stärkt und begleitet. In dieser Kombination bietet die Position eine verantwortungsvolle Aufgabe mit spürbarer Wirkung – und zugleich die Möglichkeit, Beruf und Privatleben in Einklang zu halten.
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