EXPERTsuisse unterstützt die Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung im Grundsatz, fordert jedoch punktuelle Anpassungen und Präzisierungen.
Unsere Kernanliegen können wie folgt zusammengefasst werden:
- Streichung des Verweises auf die anwendbare Version des Kommentars in der Fussnote.
- Keine separate Verpflichtung zur Registration der ergänzungssteuerpflichtigen Geschäftseinheit für den GloBE Information Return («GIR») bei der ESTV.
- Einheitliche und konsistente Strafbestimmungen für den GIR und die Steuererklärung für die schweizerische Ergänzungssteuer («QDMTT»).