Vernehmlassung zur Aktualisierung des Kreisschreibens Nr. 18 der ESTV – Stellungnahme von EXPERTsuisse
EXPERTsuisse unterstützt die Anpassungen im Kreisschreiben Nr. 18 weitgehend und hat nur punktuelle Anmerkungen.
EXPERTsuisse unterstützt die Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung im Grundsatz, fordert jedoch punktuelle Anpassungen und Präzisierungen
EXPERTsuisse unterstützt die Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung im Grundsatz, fordert jedoch punktuelle Anpassungen und Präzisierungen.
Unsere Kernanliegen können wie folgt zusammengefasst werden: