Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen

Gemäss den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes müssen Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen. Diese Prüfungen dürfen u.a. von Revisorinnen und Revisoren mit entsprechender Zulassung und Ausbildung vorgenommen werden.

Ausbildungserfordernis

Die Überprüfungen von Lohngleichheitsanalysen dürfen Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Eidg. Revisionsaufsichtsgesetz vornehmen. Voraussetzung ist, dass deren leitende Revisoren die Teilnahme an einer Ausbildung gem. Art. 13d Abs. 2 Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann i. V m. Art. 2 Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse nachweisen können.

Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse

Personen mit absolvierter Ausbildung nach Art. 13d Abs. 2 GlG i. V. m. Art. 2

Die hier abrufbare Aufstellung enthält die Kontaktdaten von Personen, die die Ausbildung bei EXPERTsuisse absolviert haben. Unter der Voraussetzung, dass diese Personen über eine Zulassung nach dem Eidg. Revisionsaufsichtsgesetz verfügen, sind diese Personen befugt, Überprüfungen von Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.