Verordnung über die Transparenz juristischer Personen und die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Statement 28.01.2026

Stellungnahme von EXPERTsuisse

Bis Ende Januar 2026 läuft die Anhörung zu den Verordnungen über die Transparenz juristischer Personen sowie die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung. Die Verordnungsentwürfe zum GwG und zum TJPG gehen deutlich über das hinaus, was das Parlament beschlossen hat. 
 
EXPERTsuisse weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass statt einer praxisnahen Umsetzung der neuen Gesetze zusätzliche Anwendungsbereiche geschaffen werden, ohne dass daraus ein erkennbarer Mehrwert für die Geldwäschereibekämpfung entsteht. Dies führt zu einer unverhältnismässigen Belastung für KMU, Beraterinnen und Berater sowie Treuhand- und Anwaltskanzleien und erhöht die Rechtsunsicherheit in der Branche. Gemeinsam mit economiesuisse, SAV, SNV, Swiss Banking, SRO SVV, SRO SAV/SNV, SRO Treuhand Suisse und Treuhand Suisse wurden deshalb verschiedene Anpassungsvorschläge erarbeitet, um weiteren Schaden zu verhindern.

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