Verbands-Newsletter Ausgabe 3 | 2025

Specialist newsletter 26.06.2025

Geplante Regulierungsprojekte, der neue Campus in Lausanne, die überarbeitet KMU-Toolbox und viele Vorteile für Mitglieder

Wir sind uns wohl alle einig: Sommer und Sonne, Lebensfreude und Lachen sollen die kommenden Wochen prägen. Werden sie sicher auch. Trotzdem aber treibt uns global und lokal viel Ungewissheit um. Die geopolitische Lage ist angespannt. Der Zollstreit mit den USA bremst das Wirtschaftswachstum und führt zu Unsicherheiten – hüben wie drüben.
 
Für den Schweizer Finanzplatz sind als Folge der Credit-Suisse-Krise massive Verschärfungen geplant: Der Bundesrat hat einen umfassenden Massnahmenplan präsentiert, von dem auch die Aufsichtsprüfer betroffen sind. U.a. soll die Wahl des Aufsichtsprüfers jährlich durch die FINMA bewilligt werden und eine zwingende gesetzliche Rotationspflicht eingeführt werden. Auch bei der Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen sieht der Bundesrat Verbesserungspotenzial: Unter anderem soll im Rahmen eines künftigen Gesetzgebungsprojekts eine neue Aufsichtsstruktur für Revisionsstellen mit anlassbezogenen Prüfungen und laufender Überwachung der Vorsorgeeinrichtungen eingeführt werden. Zeitpunkt? Offen.
 
Weiter haben sich die National- und Ständeräte in der Sommersession mit der Einführung des Transparenzregisters und der geplanten Unterstellung der Berater und Beraterinnen unter das Geldwäschereigesetz (GwG) beschäftigt. Demnach müssen 500 000 Firmen in der Schweiz künftig ihre Eigentümer in einem zentralen Register erfassen. Bei der Ausdehnung des GwG hat sich der Ständerat für einen risikobasierten Ansatz entschieden, den wir ebenfalls unterstützen.
 
Inmitten all dieser Themen wünschen wir Ihnen sonnige und unbeschwerte Sommertage! Und natürlich freuen wir uns, wenn Sie Inhalte und Erkenntnisse in Ihrem Umfeld teilen!


Folgende Beiträge haben wir für Sie in dieser Ausgabe aufbereitet:

  • Rückblick auf die Sommersession 2025
  • Eckwerte Bundesrat TBTF-Regulierung
  • Bericht des Bundesrats zur Verbesserung der Revisionsqualität von Vorsorgeeinrichtungen
  • Stärkung der höheren Berufsbildung mit Englisch als zusätzlicher Prüfungssprache
  • ISQM-CH 1 und 2 treten Ende 2025 in Kraft
  • Lausanne: Neuer EXPERTsuisse Campus
  • Verfügbar ab Herbst 2025: die überarbeitete Treuhand-Toolbox
  • Neue Branchenpartner: Balthasar Legal, esg2go
  • Updates von unseren Branchenpartnern: Vaudoise, Abacus und SIXT

 


Knappe Zustimmung zur Einführung der Individualbesteuerung
In der am 20. Juni zu Ende gegangenen Sommersession der eidgenössischen Räte standen aus Branchensicht verschiedene wichtige steuerpolitische Dossiers (Individualbesteuerung, Juso-Initiative, Zollgesetz) und die GwG-Revision im Fokus.

Nachdem das Vorhaben schon mehrfach gescheitert ist, hat das Parlament nach langen Beratungen über zahlreiche Sessionen hinweg die Steuergerechtigkeits-Initiative und den Gegenvorschlag (24.026) mit einer knappen Mehrheit angenommen. Damit werden Ehepaare künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen dürfen. Allerdings ist mit einer Volks- oder Ständeinitiative zu rechnen. Die sehr weitreichende Juso-Initiative, die Erbschaften und Schenkungen über 50 Mio. Franken mit einer neuen Steuer von 50 Prozent belegen möchte, wurde nach dem deutlichen Nein des Nationalrats in der Frühjahrssession auch vom Ständerat ebenfalls klar abgelehnt. Es steht viel auf dem Spiel: Die Vorlage bedroht das Unternehmertum in der Schweiz und verantwortungsvolle Familienunternehmen würden regelrecht enteignet und zum Verkauf oder zur Abwanderung ins Ausland gezwungen.
 
Von hoher Relevanz für die Prüfungs-, Beratungs- und Treuhandbranche ist das TJPG – das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (24.046). EXPERTsuisse hat sich im Rahmen der Anhörung mit anderen Verbänden für einen risikobasierten Ansatz eingesetzt und begrüsst, dass der Ständerat der vorberatenden Kommission folgt und die Unterstellung der Beraterinnen und Berater unter das Geldwäschereigesetz gegenüber der Vorlage des Bundesrats für die betroffenen Tätigkeiten entsprechend einschränken will.
 
Lesen Sie hierzu mehr im Sessionsrückblick.

 

Carte Blanche für die FINMA – Massnahmenpaket des Bundesrats geht weit über die erforderliche Too-Big-To-Fail-Regulierung hinaus
Die PUK hat im Dezember ein Dutzend Vorstösse eingereicht, die der Nationalrat in der Frühjahrssession überwiesen hat. Anfang Juni hat der Bundesrat darauf aufbauend ein Massnahmenpaket vorgestellt, um das Too-Big-To-Fail-Dispositiv weiter zu stärken – von Eigenkapitalvorgaben bis zu erweiterten Kompetenzen der FINMA.

Auch die Wirtschaftsprüfung ist von Anpassungsvorschlägen betroffen. U. a. sind im Bereich der Aufsichtsprüfung folgende Massnahmen geplant:

  • Stärkung der Unabhängigkeit der Prüfgesellschaften durch Einführung einer Pflichtrotation (max. 10 Jahre) und jährliche FINMA-Genehmigung der Wahl der Prüfgesellschaft.
  • Verbot an Prüfgesellschaften, neben Prüfmandat und Revisionsstelle nach OR weitere Dienstleistungen zu erbringen (ausgenommen prüfungsnahe Dienstleistungen).
  • Verbot für leitende Prüferinnen und Prüfer weitere Tätigkeiten im Finanzmarkt wahrzunehmen (insbesondere als Mitglied eines Oberleitungsorgans).
  • Pekuniäre Verwaltungssanktionen durch die FINMA und die RAB.

Diese Massnahmen sollen nicht nur für systemrelevante Banken gelten, sondern flächendeckend für alle Finanzinstitute – also nebst allen Banken auch für alle Versicherungen und Vermögensverwalter. Dass nun aufgrund der Fehler im Fall «Credit Suisse» – primär zu verantworten von Management und Verwaltungsrat – die Aufsichtsprüfer strenger reguliert werden sollen, ist nicht nachvollziehbar. Weder der PUK-Bericht noch eine FINMA-Analyse oder der Bericht des Bundesrats zur Bankenstabilität kritisieren die Rolle oder Qualität der Prüfgesellschaften. Immerhin wird von einer Einführung der Direktmandatierung abgesehen, ebenso von einer Abschaffung der dualen Aufsicht.
 
Die Vernehmlassung hierzu ist im ersten Halbjahr 2026 geplant. Wir werden die weiteren Entwicklungen eng verfolgen und Sie auf dem Laufenden halten.

 

Maximalforderungen statt realistischer und kooperativer Qualitätssicherungsmassnahmen
Seit der Veröffentlichung des Berichts von Ochsner-Suter im Jahr 2017 über den Handlungsbedarf im Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht hält sich in behördlichen Kreisen hartnäckig die Vorstellung, es gäbe ein umfassendes Qualitätsproblem bei Pensionskassenprüfungen. Diese Wahrnehmung basiert jedoch auf der unzulässigen Hochrechnung identifizierter Einzelfälle zu einem angeblichen Systemversagen, obwohl die Stichproben nachweislich nicht repräsentativ sind.

Am 14. Mai hat der Bundesrat einen Bericht des EDI (BSV) gutgeheissen, der den gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Revisionsaufsichtsrecht betont. Die Verwaltung wurde angewiesen, eine Vorlage zur Gesetzesrevision zu erarbeiten – eine Entscheidung, die auf den im Bericht dargelegten Bedarf an Verbesserungen in der Revision von Vorsorgeeinrichtungen zurückgeht.

Die zentrale Forderung des Berichts betrifft die Einführung einer neuen Aufsichtsstruktur, die eine laufende Überwachung der Pensionskassen-Prüfer durch die RAB vorsieht. Dieses Modell orientiert sich an der Beaufsichtigung von Gesellschaften des öffentlichen Interesses sowie von Finanzinstituten, die unter die Finanzmarktgesetze fallen. Die Wortwahl des Berichts sorgt jedoch aus berufsständischer Perspektive für Besorgnis, da sie die Branche insgesamt in ein schlechtes Licht rückt. Begriffe wie «gravierende Versäumnisse», «erhebliche Fehlerquote» und «schwerwiegende Verstösse» vermitteln ein verzerrtes Bild. Zudem zeigt der Bericht, dass viele der Feststellungen von OAK BV und RAB teilweise über ein Jahrzehnt zurückliegen. Die als materiell eingestuften Vorfälle zwischen 2012 bis 2021 bewegen sich im niedrigen zweistelligen Bereich – ein Umstand, der in Relation zu den jährlich rund 1’350 geprüften Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz gesehen werden muss. Auffällig ist zudem, dass bei den staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen (SBRUs), die zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen prüfen, keine Versäumnisse nachgewiesen werden konnten. Vor diesem Hintergrund erscheint es wenig nachvollziehbar, warum nun Maximalforderungen im Bereich der Prüferaufsicht umgesetzt werden sollen.

EXPERTsuisse erkennt an, dass bei den identifizierten Fällen von prüferischer non-compliance Korrekturmassnahmen erforderlich sind, merkt aber an, dass RAB und Stiftungsaufsichten über ein bestehendes Instrumentarium verfügen. Dennoch hat der Verband bereits 2019 eine gemischte Arbeitsgruppe initiiert, die in Zusammenarbeit mit den staatlichen Stellen weitergehende Massnahmen zur Stärkung der Revisionsqualität und zur Selbstregulierung entwickelt hat. Erfreulich ist, dass sich diese Empfehlungen im Bericht des BSV wiederfinden. Konkret geht es um die risikoorientierte Segmentierung von Vorsorgeeinrichtungen sowie um die Einführung von Spezialzulassungen – zumindest im risikobehafteten Bereich der sich im Wettbewerb befindlichen Vorsorgeeinrichtungen. Unstrittig ist, dass die RAB eine Aufsichtsfunktion hinsichtlich der Spezialzulassung sowie der Überwachung von Fachpraxis und Weiterbildungsanforderungen übernehmen soll.

Bedauerlich ist jedoch, dass eine Annäherung im Bereich der laufenden Beaufsichtigung der PK-Prüfer auf Mandatsebene (Engagement Review) seitens der Verwaltung stets abgelehnt wurde. Als Resultat wurde die gemischte Arbeitsgruppe zweimal sistiert, zuletzt 2023. Ebenso wenig fanden die Anstrengungen zur Stärkung der Aufsichtsstrukturen der zweiten Säule aus einer Gesamt-Governance-Perspektive Anerkennung. Dies führt weiterhin zu erheblichen Ungleichbehandlungen in der Regulierung zwischen den verschiedenen Akteuren in der beruflichen Vorsorge.
 
EXPERTsuisse setzt sich mittels einer Stellungnahme zum Bericht sowie in den politischen Prozessen dafür ein, dass der bereits stark regulierte Berufsstand der Wirtschaftsprüfer nicht durch zusätzliche kostenintensive staatliche Interventionen weiter belastet wird. Bei allen Massnahmen ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis entscheidend. Denn der Nachweis eines entstandenen wirtschaftlichen Schadens für die Versicherten, hervorgehend aus den gemachten Feststellungen ist bis heute nicht erbracht. Damit der Prüfer weiterhin seine für die Stabilität der 2. Säule essenzielle Rolle risikoorientiert und effizient wahrnehmen kann, dürfen keine Aufsichtsexperimente betrieben werden!

 

Eine seit langem bestehende Forderung nimmt eine weitere Hürde
Die seit langem vom Berufsstand geforderte Einführung von Englisch als optionale zusätzliche Prüfungssprache bei den eidgenössischen Diplomprüfungen hat eine weitere Hürde genommen. Gespannt beobachten wir, wie das Parlament auf das vom Bundesrat verabschiedete Massnahmenpaket reagieren wird.

Der Bundesrat hat am 30. April 2025 die Botschaft zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ziel der Vorlage ist es, die Bekanntheit, Sichtbarkeit und das Ansehen der Höheren Fachschulen sowie der höheren Berufsbildung insgesamt zu verbessern. Neben Massnahmen zur Einführung von englischen Titelzusätzen und der Stärkung der Höheren Fachschulen (HF) verlangt der Bundesrat nun endlich vergleichbare Voraussetzungen innerhalb der Tertiären Bildungsinstitutionen. Während Hochschulen seit langem Prüfungen auf Englisch durchführen können, um die Attraktivität des Schweizer Bildungswesens im Ausland zu stärken, blieb dies der höheren Berufsbildung bis anhin verwehrt.

Wir begrüssen ausdrücklich, dass der Bundesrat die Bedeutung international ausgerichteter Branchen anerkennt und mit der Einführung von Englisch als zusätzlicher Prüfungssprache den hohen Fach- und Praxisanforderungen – insbesondere für Wirtschaftsprüfer und Steuerexperten – Rechnung trägt. Es liegt nun am Parlament die entscheidenden Weichen richtig zu stellen, um das Fachkräftepotenzial voll auszuschöpfen und die internationale Attraktivität des Schweizer Berufsbildungssystems nachhaltig zu stärken.

 

Überführung der internationalen Qualitätsmanagementstandards im Bereich Wirtschaftsprüfung in die Schweiz
Die neuen Qualitätsmanagementstandards ISQM-CH 1 und ISQM-CH 2 treten – mit einer Übergangsfrist für nicht staatlich beaufsichtigte Revisionsunternehmen bis zum 15. Dezember 2026 – Ende des Jahres in Kraft.

ISQM-CH 1 basiert auf den Grundprinzipien des bisherigen ISQC-CH 1, jedoch mit Regelungen zu einem umfassenderen Qualitätsmanagementsystem. ISQM-CH 2 behandelt die auftragsbegleitende Qualitätssicherung. EXPERTsuisse wird die internationalen Standards in die Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH) überführen, begleitet von Unterstützungsmaterialien und Schulungsangeboten.
 
Die Anwendung von ISQM-CH 1 und 2 ist für alle Mitgliedunternehmen von EXPERTsuisse verbindlich – auch für solche, die nur eingeschränkte Revisionen durchführen. Die Mitgliedunternehmen sind angehalten, die Regelungen der Standards ab Inkraftsetzungszeitpunkt zu befolgen. Nicht staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen wird ein Jahr Übergangsfrist zur effektiven Umsetzung der neuen Qualitätsmanagementstandards eingeräumt.

Um ausreichend Zeit für eine fundierte Umsetzung der neuen Standards zu haben, sollte die Ausgestaltung und Implementierung des Qualitätsmanagementsystems gemäss den neuen Vorgaben unverzüglich in Angriff genommen werden. Die Evaluation hinsichtlich Effektivität und Funktionsfähigkeit der Regelungen und Massnahmen hat erstmals ein Jahr nach Inkrafttreten der neuen Standards zu erfolgen.

Der heutige Leitfaden «Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüfung» samt zugehörigen Arbeitshilfen wird derzeit überarbeitet und an die neuen Standards angepasst. Der Leitfaden wird konsequenterweise in «Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüfung» umbenannt. 
 
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Risikobasierter Ansatz: Fokus auf die Identifikation und Steuerung unternehmensspezifischer Qualitätsrisiken.
  • Fortlaufende Überwachung und Anpassung: Kontinuierliche Überwachung und dynamische Anpassung des Qualitätsmanagementsystems.
  • Governance und Führungsverantwortung: Aktive Einbindung der Unternehmensleitung in die Steuerung und Überwachung.
  • Qualitätskultur: Führungskräfte sollen eine gelebte Qualitätskultur aktiv fördern.
  • Evaluierung des Systems: Verpflichtende jährliche Evaluierung des Qualitätsmanagementsystems.
     

EXPERTsuisse wird seine Mitglieder bei der Einführung und Umsetzung der neuen Vorgaben mit einem praxisnahen Leitfaden, Arbeitshilfen und Schulungsangeboten unterstützen. Die Daten werden in Kürze bekannt gegeben.

 

Optimales Lernen im EXPERTsuisse Campus in der Westschweiz
Eröffnung moderner Schulungs- und Seminarräume im Herzen von Lausanne

Eine moderne und inspirierende Lernumgebung ist ein zentraler Erfolgsfaktor für eine erstklassige Aus- und Weiterbildung. Seit 2019 beweist EXPERTsuisse an seinem Standort in Zürich, dass eine motivierende Atmosphäre gepaart mit praxisnahen Bildungsangeboten massgeblich zum Lernerfolg beträgt. Ab Frühjahr 2026 bieten wir auch unseren Mitgliedern in der Westschweiz eigene Schulungsräume für unser zukunftsweisendes Bildungsangebot.

Wir sind überzeugt, dass eine integrierte Dienstleistung, gezielte Netzwerkangebote und eine moderne Infrastruktur in erster Linie unseren Teilnehmenden zugutekommen und ihren Lernerfolg nachhaltig fördert. Besuchen Sie uns ab kommendem Jahr in unserem neuen, zentral gelegenen Campus, nur wenige Gehminuten vom Bahnhof Lausanne entfernt an der Avenue de Rumine in Lausanne. Weitere Informationen folgen!

 

Verfügbar ab Herbst 2025: die überarbeitete Treuhand-Toolbox
Praxisorientierte Tools und Inhalte – sofort anwendbar im Berufsalltag

EXPERTsuisse lanciert im Herbst 2025 die überarbeitete Treuhand-Toolbox – ein praxisnahes Arbeitsinstrument für Treuhänderinnen und Treuhänder.

Die Toolbox unterstützt eine strukturierte, qualitätsorientierte und zukunftsgerichtete Unternehmensführung in sechs Schlüsselbereichen:

  1. Eingeschränkte Revision und SER
    Der Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision (SER) sowie Leitfäden und Arbeitshilfen für eine effiziente und risikoorientierte Prüfungsdurchführung im Rahmen der eingeschränkten Revision.
  2. Mandatsmanagement und Qualitätssicherung von Treuhandmandaten
    Checklisten und Hilfsmittel für strukturierte Mandatsführung, klare Prozesse und eine nachhaltige Qualitätssicherung.
  3. Personal- und Führungshilfen
    Vorlagen, Praxisbeispiele und Checklisten für die professionelle Rekrutierung, Führung und Entwicklung von Mitarbeitenden.
  4. Finanz- und Unternehmensberatung
    Instrumente zur Unternehmensbewertung, Nachfolgeplanung und Beratung für eine gezielte und nachhaltige Unternehmensentwicklung.
  5. Nachhaltigkeit
    Leitfäden und Tools für die Integration ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Aspekte der Nachhaltigkeit in die Unternehmensstrategie.
  6. IT, KI und Datenschutz
    Orientierungshilfen, Vorlagen und Factsheets für die digitale Transformation und den sicheren Umgang mit sensiblen Daten.

Die Inhalte wurden in enger Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachpersonen aus der Praxis entwickelt. Sie sind modular aufgebaut, leicht zugänglich und direkt im Alltag einsetzbar und unterstützen eine effiziente, qualitätsorientierte und zukunftsgerichtete Unternehmensführung – praxisnah, aktuell und wirkungsvoll. Verfügbar ab Herbst 2025 – Ihre neue Toolbox für eine starke Treuhandpraxis von morgen!

 

Neue Branchenpartner: Balthasar Legal, esg2go

Balthasar Legal – E-Learning und Online-Schulungen zu Datenschutz und KI
Balthasar Legal AG ist Ihr kompetenter Partner für Datenschutz, Datensicherheit und rechtliche Fragestellungen rund um Digitalisierung und künstliche Intelligenz.
 
Unter der Leitung von Dr. iur. Michèle Balthasar unterstützt das Unternehmen kleine, mittlere und international tätige Unternehmen bei rechtlichen und regulatorischen Herausforderungen – und bietet hierzu auch praxisnahe Online-Schulungen (E-Learnings) an.

Mitglieder von EXPERTsuisse profitieren beim Bezug von Online-Schulungen von Sonderkonditionen: Balthasar Legal


esg2go – Der Nachhaltigkeitsnachweis für KMU
Mit esg2go erhalten KMU ihre Nachhaltigkeitsnachweise schnell, unkompliziert und ohne lange Wartezeiten.

Das System erlaubt eine präzise ESG-Bewertung (Environmental, Social, Governance), die branchenspezifisch und vergleichbar ist – mit minimalem Aufwand und maximaler Wirkung. Mehr als 1'000 Unternehmen vertrauen bereits auf esg2go als anerkannten Schweizer Standard. Perfekt für vergleichbare Ratings, Kommunikation und strategische Positionierung.
 
Mitglieder von EXPERTsuisse profitieren von Gratis-Testaccounts für sich selbst, Rabatt auf Lizenzen für Kunden und einem Beratungsteam mit esg2go-Professionals: esg2go

 

Updates von unseren Branchenpartnern: Vaudoise, Abacus

Gesundheit im Unternehmen mit Vaudoise
Webinar am 02. Juli 2025 von 11.00 - 12.00 Uhr

In einem 60-minütigen Webinar unseres Partners Vaudoise erhalten Sie einen fundierten Überblick über die zentralen Aspekte dieses sensiblen Themas und erfahren, wie Sie Ihre Mitarbeitenden gezielt unterstützen können:

  • Webinar Gesundheit im Unternehmen: 02. Juli 2025 | 11.00 - 12.00 Uhr
    Link zur Anmeldung mit Programm


Das digitale Treuhandportal von Abacus
Überzeugen Sie Ihre Kunden mit klarer Kommunikation, optimierten Prozessen und einem individuell anpassbaren Treuhandportal.
 
Mit dem Abacus Treuhandportal optimieren Sie die Kommunikation mit Ihren Kunden und profitieren von einem nahtlosen digitalen Freigabeprozess. Die Plattform erleichtert die Zusammenarbeit, reduziert Fehler und schafft mehr Transparenz. Ihre Kunden können Dokumente wie Rechnungen oder Belege mühelos hochladen, Prozesse starten und direkt mit Ihnen interagieren. Passen Sie das Portal individuell an Ihr Corporate Design an und stärken Sie durch einen professionellen Auftritt die Kundenbindung. 


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