Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen
EXPERTsuisse unterstützt die Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung im Grundsatz, fordert jedoch punktuelle Anpassungen und Präzisierungen
In der am 20. Juni zu Ende gegangenen Sommersession der eidgenössischen Räte standen aus Branchensicht verschiedene wichtige steuerpolitische Dossiers (Individualbesteuerung, Juso-Initiative, Zollgesetz) sowie die GwG Revision im Fokus.
In der am 20. Juni zu Ende gegangenen Sommersession der eidgenössischen Räte standen aus Branchensicht verschiedene wichtige steuerpolitische Dossiers (Individualbesteuerung, Juso-Initiative, Zollgesetz) sowie die GwG Revision im Fokus.
Nachdem das Vorhaben der individuellen Besteuerung von Ehepartnern schon mehrfach gescheitert ist, hat das Parlament nach langen Beratungen über zahlreiche Sessionen hinweg die Steuergerechtigkeits-Initiative und den Gegenvorschlag (24.026) mit einer knappen Mehrheit angenommen. Damit werden Ehepaare künftig zwei Steuererklärungen ausfüllen müssen. Allerdings ist mit einem Referendum zu rechnen.
Die sehr weitreichende Juso-Initiative, die Erbschaften und Schenkungen über 50 Mio. Franken mit einer neuen Steuer von 50 Prozent belegen möchte, wurde nach dem deutlichen Nein des Nationalrats in der Frühjahrssession auch vom Ständerat ebenfalls klar abgelehnt. Es steht viel auf dem Spiel: Die Vorlage bedroht das Unternehmertum in der Schweiz und Familienunternehmen – viele davon mit langer Tradition –, welche eine wichtige Rolle in der Schweizer Unternehmenslandschaft einnehmen, würden regelrecht enteignet und schlimmstenfalls zum Verkauf oder zur Abwanderung ins Ausland gezwungen. Das Volk wird eventuell noch in diesem Jahr darüber abstimmen.
Von hoher Relevanz für die Prüfungs-, Beratungs- und Treuhandbranche ist das TJPG – das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (24.046). EXPERTsuisse hat sich im Rahmen der Anhörung mit anderen Verbänden für einen risikobasierten Ansatz eingesetzt und begrüsst, dass der Ständerat der vorberatenden Kommission folgt und die Unterstellung der Beraterinnen und Berater unter das Geldwäschereigesetz gegenüber der Vorlage des Bundesrats für die betroffenen Tätigkeiten entsprechend einschränken will.
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