Generalversammlung der Sektion Ostschweiz
Unterlagen zur Generalversammlung vom 04.09.2025
Erinnerung an die Einreichungsfrist
Als Experten-Einzelmitglied von EXPERTsuisse sind Sie verpflichtet, Ihre Fachkenntnisse durch kontinuierliche Weiterbildung aktuell zu halten und diese einmal jährlich in Ihrem persönlichen Weiterbildungskonto bei uns auf der Website zu deklarieren. Diese Dokumentationspflicht stützt sich auf Kapitel 5, Absatz 1 der Richtlinien zur Weiterbildung 2017.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die Weiterbildungsdeklaration für das Berichtsjahr 2025 spätestens bis zum 31. März 2026 einzureichen ist. Den Zugang zu Ihrem persönlichen Weiterbildungskonto finden Sie hier auf der Website. Massgebend für die Weiterbildungsdeklaration 2025 sind die Richtlinien vom 5. Dezember 2017.
Bitte beachten Sie, dass die elektronische Eingabe in jedem Fall erforderlich ist – auch dann, wenn Sie im Berichtsjahr 2025 keine oder nicht ausreichend Weiterbildungen absolviert haben oder nicht mehr aktiv im Berufsstand tätig sind. Detaillierte Informationen zu den Weiterbildungspflichten und -kontrollen sowie die FAQ stehen Ihnen ebenfalls online zur Verfügung.
Seit der Einführung der neuen Website gilt: Für interne und externe Seminare ist das Hochladen einer Teilnahme- bzw. Durchführungsbestätigung (PDF) obligatorisch. Für andere Weiterbildungsaktivitäten ist ein PDF-Upload möglich, jedoch freiwillig. Eine Vorlage zur Selbstbestätigung finden Sie direkt im Portal.
Zudem weisen wir darauf hin, dass Sie auch bei einer Anstellung per 31. Dezember 2025 bei einem staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen persönlich für die fristgerechte Deklaration verantwortlich bleiben. In diesem Fall genügt jedoch die Bestätigung des entsprechenden Anstellungsstatus mittels summarischer Deklaration gegenüber EXPERTsuisse.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail unter mitgliedschaft@expertsuisse.ch oder telefonisch unter 058 206 05 70 zur Verfügung.