Verbands-Newsletter Ausgabe 1 | 2025

Newsletter 21.01.2025

2025: Gemeinsam ins zweite Jahrhundert

Es guets Neus und herzlich willkommen im Jubiläumsjahr von EXPERTsuisse. Seit 1925 stärken und festigen wir ein Fundament der Schweizer Wirtschaft: Die Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und das Treuhandwesen. Das will gefeiert werden! Bevor wir aber am 20. November 2025 im Kongresshaus Zürich auf unser Jahrhundert-Engagement anstossen, gibt es noch Einiges zu tun.
 
2025 werden uns verschiedene für die Branche sehr relevante Regulierungsprojekte beschäftigen: Die PUK zur CS-Notfusion verlangt die Prüfung von Verschärfungen in der Aufsichtsprüfung (namentlich eine Direktmandatierung durch die FINMA). Weiter sollen die Berater, Wirtschaftsprüfer und Treuhänder dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden. Zudem ist im Bereich der PK-Prüfungen mit einer Gesetzesrevision mit Verschärfungen für PK-Prüfungen zu rechnen. Wir werden uns für eine massvolle Regulierung einsetzen!

Die SWIPRA Corporate Governance Survey 2024 zeigt, dass die unabhängige externe Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten an Bedeutung gewinnt. Und last but not least hat das britische Financial Reporting Council (FRC) die Gleichwertigkeit der Prüfungsanforderungen in der Schweiz anerkannt. Dadurch können Prüfer mit CH-Fachpraxis auch in UK zugelassen werden.

Sie sehen, das neue Jahr hält anspruchsvolle Themen bereit – wir wünschen Ihnen spannende Lektüre. Wie immer freut es uns, wenn Sie Inhalte und Erkenntnisse in Ihrem Umfeld teilen.


Folgende Beiträge haben wir für Sie in dieser Ausgabe aufbereitet:

  • PUK-Bericht zur Notfusion von Credit Suisse und UBS
  • Rückblick auf die Wintersession 2024
  • Erkenntnisse aus der SWIPRA Corporate Governance Survey 2024
  • Update Q&A zum OR-Rechnungslegungsrecht
  • Anerkennung von Fachpraxis zwischen der Schweiz und UK
  • Unsere Jubiläumswebsite und unsere Jubiläumstagung
  • Data Security als neuer Branchenpartner

 


PUK-Bericht zur Credit Suisse
EXPERTsuisse lehnt eine Direktmandatierung der Prüfgesellschaften durch die FINMA ab

Der am 20. Dezember 2024 veröffentlichte Bericht der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur CS-Notfusion mit der UBS bringt die Aufsicht über die Finanzinstitute in der Schweiz ein weiteres Mal in die öffentliche Diskussion. Das etablierte Schweizer Aufsichtskonzept basiert neben Direktprüfungen durch die FINMA auf einer präventiven Aufsichtsprüfung durch Prüfgesellschaften – ein System, welches auch in zahlreichen vergleichbaren ausländischen Finanzplätzen zur Anwendung kommt.
 
Weder im Bericht der PUK noch in der Ex-post-Evaluation zur Revision des Rundschreibens «Prüfwesen» der FINMA vom Mai 2023 noch im Bericht des Bundesrats zur Bankenstabilität vom April 2024 werden Rolle oder Qualität der Prüfgesellschaften grundlegend bemängelt. Die Ursachen für die CS-Krise sind ganz anders gelagert. Trotzdem fordern verschiedene Kreise (u. a. PUK, FINMA) die Prüfung von weiteren staatlichen Eingriffen in das Prüfwesen – namentlich eine Direktmandatierung der aufsichtsrechtlichen Prüfgesellschaft – was nach Ansicht von EXPERTsuisse weder zielführend noch notwendig ist. Für die Prüfgesellschaften gelten bereits heute sehr strenge und weitgehende Unabhängigkeitsanforderungen, um allfällige Interessenkonflikte zu verhindern. Die Vorteile einer Direktmandatierung sind unklar, die Nachteile überwiegen deutlich. Bei der Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden und der Art des Einsatzes der Prüfgesellschaften besteht aber sicherlich Verbesserungspotential. Der Einsatz der Prüfgesellschaft sollte wieder gestärkt werden. Die Prüfstrategie sollte stärker auf die spezifischen Risiken und Geschäftsmodelle der einzelnen Institute abgestimmt werden.
 
Schon vor der Einsetzung der PUK wurden 2023 im Zusammenhang mit der CS-Notfusion im Parlament zahlreiche Vorstösse und Initiativen eingereicht. Unter anderem auch das Postulat von Heidi Z'graggen: Die Unabhängigkeit der externen Revision bei Too-big-to-fail-Banken sicherstellen (23.3450). In der Begründung des Postulats wird sogar die Auswahl der statutarischen Revisionsstelle durch die FINMA erwähnt. EXPERTsuisse wird sich mit den Vorschlägen vertieft auseinandersetzen und die weiteren regulatorischen Entwicklungen und politischen Diskussionen eng verfolgen.

 

Rückblick auf die Wintersession 2024

Vom 2. bis zum 20. Dezember fand die Wintersession der eidgenössischen Räte statt. Im Zentrum stand die Verabschiedung des Bundeshaushalts. Das Parlament hat die Gelder für die Landwirtschaft und Armee erhöht und dafür die Ausgaben für das Asylwesen und die Bundesverwaltung gekürzt.
 
Einen Durchbruch gab es beim Eigenmietwert: Die Vorlage stand während ihrer langjährigen Behandlung auf der Kippe: Am Ende haben die Räte in der Wintersession die Differenzen in der Einigungskonferenz beseitigt und die Vorlage angenommen. Umstritten war insbesondere die Abschaffung des Eigenmietwerts bei Zweitwohnungen. Der Ständerat wollte den Eigenmietwert nur bei Erstwohnungen abschaffen. Die grosse Kammer hat sich aber mit einem vollständigen Systemwechsel durchgesetzt. Zur Kompensation der Abschaffung des Eigenmietwerts auch bei Zweitwohnungen sollen die Kantone die Möglichkeit zur Erhebung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen erhalten. Die Schlussabstimmung ergibt das Bild einer umstrittenen Vorlage. Da die zu schaffende Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer dem obligatorischen Referendum untersteht, wird das Volk das letzte Wort haben.
 
Aus Sicht der Wirtschaftsprüfungs- und Treuhandbranche ist die Verhandlung über das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen von hoher Bedeutung. Mit der Vorlage des Bundesrates soll unter anderem ein neues eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen geschaffen werden. Zudem sollen Anwälte, Notare und Treuhänder, die bestimmte rechtliche oder buchhalterische Beratungstätigkeiten (Beratung im Zusammenhang mit Firmengründungen, Grundstückübertragungen etc.) anbieten, künftig dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden. Der Ständerat hat auf Empfehlung seiner vorberatenden Kommission entschieden, die Vorlage geteilt zu beraten: Das Transparenzregister in einem Entwurf 1 und die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes mit neuen Sorgfaltspflichten für Anwälte, Notare, Treuhänder und weitere Berater in einem Entwurf 2. Im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten für Beratungstätigkeiten ist die Kommission der Meinung, dass diese in der aktuellen Form einen unverhältnismässigen Mehraufwand für die unterstellten Personen bedeuten würden und nicht risikobasiert ausgestaltet sind. Sie hat deshalb das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) beauftragt, ihr einen neuen Vorschlag zu unterbreiten, der dies reflektiert. Diverse Bestimmungen der Vorlage gehen nach Ansicht von EXPERTsuisse über das Erforderliche und Tragbare hinaus, weshalb verschiedene Nachbesserungen nötig sind. Der im Entwurf 2 vorgeschlagene Anwendungsbereich für Beraterinnen und Berater (Art. 2 Abs. 1 Bst. c E-GwG) geht klar weiter als in der GAFI-Recommendation 22 vorgesehen und ist nicht auf die Kernrisiken risikobehafteter Tätigkeiten ausgerichtet. Ein solcher «Swiss Finish» ist unnötig. EXPERTsuisse begrüsst daher den Antrag der RK-S und den Entscheid des Ständerates, die Vorlage zu teilen. Der Teilung muss im Frühjahr auch noch der Nationalrat zustimmen.
 
Ferner hat das Parlament im Wesentlichen die Vorlage zur Totalrevision des Zollgesetzes verabschiedet. Die Vorlage will die Effizienz der Grenzprozesse steigern und die Sicherheits- und Vollzugsaufgaben des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) harmonisieren, indem sie rechtliche Grundlagen für die Digitalisierung sowie für die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vollzugs von abgabe- und nichtabgaberechtlichen Erlassen schafft. Verschiedene Anliegen von EXPERTsuisse wurden berücksichtigt. Aufgrund letzter Differenzen geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.

Lesen Sie hierzu mehr in unserem Sessionsrückblick.

 

Erkenntnisse aus der SWIPRA Corporate Governance Survey 2024 unter Mitwirkung von EXPERTsuisse
Externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt an Bedeutung

Die Ergebnisse der SWIPRA Corporate Governance Survey 2024 zeigen die Wichtigkeit der unabhängigen externen Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten und die Herausforderungen bei der Berichterstattung für Unternehmen auf.

Der unabhängige Schweizer Proxy Advisor SWIPRA führt jährlich eine Corporate Governance Survey bei grossen börsenkotierten Unternehmen und deren Investoren durch. Die Ergebnisse der Umfrage 2024 zeigen, dass eine unabhängige externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowohl für Unternehmen als auch für Investoren an Bedeutung gewinnt. Die Unternehmen haben hierbei eine klare Präferenz für eine begrenzte Zusicherung im Rahmen der Berichterstattung.
 
Ein Alignment bei der Regulierung mit den EU-Vorgaben wird v. a. für KMU eher kritisch gesehen, während die Meinungen der Investoren bei dieser Frage auseinander gehen. Als grösste Herausforderung bei der Berichterstattung werden fehlende Datenverfügbarkeit, unzureichende Datenqualität, Schwierigkeiten bei der Sammlung und Analyse der Daten sowie hohe administrative Kosten und das Fehlen klarer Richtlinien und Standards genannt.
 
Sowohl Emittenten als auch Investoren erwarten, dass die Börse bei der Definition eines einheitlichen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung involviert wird. EXPERTsuisse wird sich ebenfalls für die Definition einheitlicher Standards im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung und -prüfung einsetzen.

 

Aktualisierung Q&A zum OR-Rechnungslegungsrecht
Klarstellungen aufgrund von zwei wichtigen Bundesgerichtsurteilen

Pünktlich zum Beginn der «Busy Season» wurden die Q&A in zwei wichtigen Themenbereichen an den neuesten Stand der Rechtsprechung angepasst.

Das Bundesgerichtsurteil 9C_192/2024 vom 3. Juli 2024 stellt die steuerliche Akzeptanz von Ferienrückstellungen in Frage. Die Auswirkungen dieses Urteils auf den handelsrechtlichen Abschluss wurden im Q&A-Dokument in Frage 2.2 ergänzt. Es wird klargestellt, dass am Bilanzstichtag noch nicht bezogene Ferien- oder Überzeitansprüche handelsrechtlich abzugrenzen sind. Eine mögliche Differenz, welche sich aus einer steuerlichen Aufrechnung ergibt, ist in der Steuerabgrenzung zu berücksichtigen.
 
Gemäss Urteil 9C_135/2023 vom 6. Juni 2024 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Erfolg aus der Veräusserung eigener Aktien als steuerneutrale Kapitaleinlage qualifiziert und unabhängig von der handelsrechtlichen Verbuchung von der Gewinnsteuer freigestellt ist. Die relevanten Ausführungen im HWP Band «Buchführung und Rechnungslegung» (Ausgabe 2023) zur Veräusserung eigener Aktien wurden im Q&A-Dokument in der neuen Frage 3.2 entsprechend angepasst. Das Methodenwahlrecht bleibt unverändert bestehen, jedoch ändert sich die Berechnung der notwendigen Steuerrückstellung.

In Frage 8.1 wurden Formulierungsbeispiele für den Revisionsbericht zur alternativen summarischen Formulierung zum Gewinnverwendungsantrag ergänzt. Das Q&A-Dokument ist für Mitglieder von EXPERTsuisse nach Login auf der Website abrufbar. Nicht-Mitglieder haben die Möglichkeit, via Fachabonnement Zugriff auf dieses Q&A-Dokument und zahlreiche weitere praktische Arbeitshilfen und Mustervorlagen zu erhalten.

 

Seit dem 22. Oktober 2024 ist die Schweizer Fachpraxis bei der ordentlichen Revision in UK anerkannt
Britische Aufsichtsbehörde anerkennt Gleichwertigkeit von «law and practice» bei den Qualifikationsanforderungen

Das britische Financial Reporting Council (FRC) hat im Oktober letzten Jahres entschieden, dass die Vergleichbarkeit von «Law and Practice» betreffend Prüfungsarbeiten, die im Rahmen von ordentlichen Revisionen erbracht werden, grundsätzlich gegeben ist.

Aufgrund dieser Entscheidung kann die in der Schweiz ab diesem Datum erworbene Fachpraxis zur Erfüllung der praktischen Ausbildungsanforderungen für eine britische Prüfungsqualifikation (Audit Qualification) anerkannt werden.

Das FRC hat am 11. Dezember 2024 einen Podcast zum Thema «Mutual Recognition Agreements» veröffentlicht, in dem u. a. auch diese Anerkennungsentscheidung Thema ist.

Die RAB hat auf ihrer Website weitere Informationen für Zulassungsgesuche von Personen, mit einer Zulassung für gesetzliche Revisionsdienstleistungen im Vereinigten Königreich, publiziert, wo u. a. die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erlangung der CH-Zulassung beschrieben werden.

Personen, die bei einem der dort aufgeführten Verbände über eine Qualifikation als «Chartered Accountant» verfügen und als «statutory auditor» bzw. als «responsible individual» registriert sind, können in der Schweiz die Zulassung als Revisionsexperte beantragen, wenn sie über ausreichende Kenntnisse des schweizerischen Rechts verfügen.

Hierfür ist die Ablegung der Prüfung zum Lehrgang «Swiss Law for foreign Accountants» von EXPERTsuisse erforderlich. Weitere Informationen sind dem jeweils aktuellen Merkblatt «Allgemeine Informationen zur Prüfung» auf der Website von EXPERTsuisse zu entnehmen.

 

Seit 1925 festigen wir das Vertrauen in die Schweizer Wirtschaft
EXPERTsuisse stärkt und professionalisiert die Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und das Treuhandwesen in der Schweiz. Erfahren Sie mehr über unsere 100-jährige Geschichte, die von Menschen und Meilensteinen erzählt, die unseren Verband geprägt haben.

100 Fragen und 100 Antworten
In unserem Jubiläumsjahr beantworten unsere Expertinnen und Experten 100 Fragen. Mit Fachwissen und praxisnahen Antworten zeigen wir, wie wir die Zukunft gemeinsam nachhaltig gestalten.
 
Meilensteine der EXPERTsuisse Geschichte
EXPERTsuisse ist der führende Schweizer Verband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand  –  seit 1925. Entdecken Sie die entscheidenden Meilensteine von EXPERTsuisse.
 
Feiern Sie mit uns in Zürich!
Gemeinsam mit Ihnen stossen wir an auf 100 Jahre EXPERTsuisse. Wir feiern unsere Jubiläumstagung am 20. November 2025 im Kongresshaus in Zürich mit inspirierenden Referaten, neuen Impulsen und dem Austausch in feierlicher Atmosphäre.
 
Zur Jubiläumswebsite und Anmeldung: 100 Jahre EXPERTsuisse

 

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