Zulassungsbedingungen zur Ausbildung
Grundsätzlich stehen die Ausbildungssequenzen allen Interessierten offen. Wer sich für die Arbeitsbereiche der Wirtschaftsprüfung interessiert, kann sich für die zahlreichen Module der Zertifikatsstufe (Stufe 1) und der Diplomstufe (Stufe 2) anmelden. Die Module können auch einzeln gebucht werden.
Der Normalfall ist aber die Anmeldung zu den Ausbildungsmodulen im Hinblick auf das Absolvieren der Diplomprüfung und den Erwerb des geschützten Titels «dipl. Wirtschaftsprüferin / dipl. Wirtschaftsprüfer». Dazu sind die Zulassungsbedingungen zur Diplomprüfung zu beachten.
Zulassungsbedingungen zur Diplomprüfung
Folgende Zulassungsbedingungen müssen am Ende des Studiums bei der Anmeldung zur Diplomprüfung erfüllt sein.
Zur Prüfung wird zugelassen, wer bei Anmeldeschluss zur Diplomprüfung:
- über einen Hochschulabschluss oder einen Abschluss der Höheren Berufsbildung oder eine gleichwertige in- oder ausländische Qualifikation verfügt;
- den Branchenabschluss aufgrund der von der Trägerschaft definierten Anforderungen oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation vorweisen kann;
- mindestens vier Jahre Fachpraxis mit mindestens 4800 produktiven Arbeitsstunden vorweisen kann;
- keinen Eintrag im Zentralstrafregister hat, der Zweifel an der Integrität der Kandidatin oder des Kandidaten weckt.