Vernehmlassung zur Aktualisierung des Kreisschreibens Nr. 18 der ESTV – Stellungnahme von EXPERTsuisse

Statement 24.06.2025

EXPERTsuisse unterstützt die Anpassungen im Kreisschreiben Nr. 18 weitgehend und hat nur punktuelle Anmerkungen.

EXPERTsuisse unterstützt die Anpassungen im Kreisschreiben Nr. 18 weitgehend und hat nur punktuelle Anmerkungen.

Unsere Kernanliegen können wie folgt zusammengefasst werden:

Unterstützung der Anpassungen: EXPERTsuisse unterstützt die Anpassungen im Kreisschreiben Nr. 18 weitgehend.

Abzugsberechtigung für Beiträge: Es wird vorgeschlagen, den Abzug bereits mit der Belastung des Bankkontos des Steuerpflichtigen zu ermöglichen, da das Geld ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in dessen Verfügungsgewalt steht.

Präzisierung bzw. Anpassung der Definition des massgebenden Einkommens bei Selbständigerwerbenden: Der neue Wortlaut ist gegenläufig zur heutigen Verwaltungspraxis in den Kantonen (z.B. Bern).

Präzisierung bei Sonderfällen: Bei der Berechnung des Abzugs beim Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder umgekehrt sollte klargestellt werden, dass ein Jahresabschluss in der aktuellen Steuerperiode vorliegen muss.

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