Vernehmlassung separate Besteuerung von Geldspielgewinnen

Stellungnahme 19.03.2026

Stellungnahme von EXPERTsuisse

EXPERTsuisse unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Sonderbesteuerung für Geldspielgewinne nicht.

Unsere Kernanliegen können wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Die Anzahl der betroffenen Fälle ist derart gering, dass die fiskalischen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Bundes und der Kantone vernachlässigbar sind.
  2. Der begrenzte fiskalische Effekt auf Kantons- und Gemeindeebene steht in keinem angemessenen Verhältnis zu der damit verbundenen Zunahme der Komplexität des Steuerrechts und dem erheblichen administrativen Mehraufwand für Steuerbehörden.
  3. Vereinzelt hohe Geldspielgewinne sind wirtschaftlich und funktional bspw. mit hohen Bonuszahlungen vergleichbar. Eine davon abweichende Besteuerungsweise ist sachlich nicht gerechtfertigt.
  4. Das geltende Steuerrecht verfügt bereits über etablierte und bewährte Missbrauchsbestimmungen, die einem Wohnsitzwechsel mit Steuervermeidungsabsicht wirksam entgegenwirken. Eine zusätzliche Regelung ist daher nicht erforderlich.

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