EXPERTsuisse unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Sonderbesteuerung für Geldspielgewinne nicht.
Unsere Kernanliegen können wie folgt zusammengefasst werden:
- Die Anzahl der betroffenen Fälle ist derart gering, dass die fiskalischen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen des Bundes und der Kantone vernachlässigbar sind.
- Der begrenzte fiskalische Effekt auf Kantons- und Gemeindeebene steht in keinem angemessenen Verhältnis zu der damit verbundenen Zunahme der Komplexität des Steuerrechts und dem erheblichen administrativen Mehraufwand für Steuerbehörden.
- Vereinzelt hohe Geldspielgewinne sind wirtschaftlich und funktional bspw. mit hohen Bonuszahlungen vergleichbar. Eine davon abweichende Besteuerungsweise ist sachlich nicht gerechtfertigt.
- Das geltende Steuerrecht verfügt bereits über etablierte und bewährte Missbrauchsbestimmungen, die einem Wohnsitzwechsel mit Steuervermeidungsabsicht wirksam entgegenwirken. Eine zusätzliche Regelung ist daher nicht erforderlich.