Wege zum «dipl. Wirtschaftsprüfer»
Wer in der Wirtschaftsprüfung Karriere machen möchte, kommt an der Ausbildung zum eidgenössisch diplomierten Wirtschaftsprüfer nicht vorbei. Erst, wer die Diplomprüfung bestanden hat, darf eigene Mandate übernehmen, Jahresbilanzen prüfen und als Sachverständiger in wirtschaftlichen Angelegenheiten mitwirken.
Durch die mit der Bologna-Reform verbundenen Umstellungen in der Ausbildung gibt es seit 2009 eine neue Prüfungsordnung (PO), welche die Ausbildung und Prüfung erleichtert und flexibler macht.
Zugelassen gemäss Prüfungsordnung sind:
- Personen mit Master-Abschluss und Doktorat – je nach Studienrichtung auch unter Anrechnung bereits erbrachter Lernleistungen
- Bachelor-Absolventen
- Personen mit Berufsabschluss und fachspezifischer Weiterbildung, z.B. Treuhänder mit eidg. Fachausweis oder dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling
- Personen mit Abschluss einer vom Bund anerkannten Fachhochschule, einer Höheren Fachschule für Wirtschaft oder einer gleichwertigen Ausbildung im In- oder Ausland (im letzteren Fall entscheidet die Prüfungskommission individuell)
- Weitere Abschlüsse siehe PO Art. 3.3
Mit einem oben genannten Abschluss und einem Arbeitsvertrag bei einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen ist der Berufseinstieg in die zukunftsreiche Branche geschafft.