Vernehmlassung zum Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027

Statement 08.04.2025

Stellungnahme von EXPERTsuisse

EXPERTsuisse lehnt den Vorentwurf des Bundesgesetzes über das Entlastungspaket 2027 bezogen auf die vorgeschlagenen Änderungen von Art. 38 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG)ab.

Unsere Kernanliegen können wie folgt zusammengefasst werden:

  1. Die Beibehaltung einer Sondersteuer für Kapitalleistungen aus Vorsorge ist von grosser Bedeutung, um der spezifischen Natur von Vorsorgebezügen gerecht zu werden.

  2. Ein stark progressiver Tarif mit einem Maximalsatz von 11,5 % würde die freiwillige Selbstvorsorge deutlich unattraktiver machen.

  3. Die geplante Reform sieht keine Übergangsregelung vor, wodurch bereits angesparte Vorsorgeguthaben nachträglich höher besteuert würden. Diese Regelung ist im Lichte des Grundsatzes von Treu und Glauben problematisch und das Vertrauen in die Stabilität der Rechtsordnung wird untergraben. Es ist zwingend erforderlich, dass beim allfälligen Inkrafttreten der Bestimmungen für bestehende Guthaben ein Grandfathering vorgesehen wird.

  4. Eine signifikante Erhöhung der Besteuerung könnte zudem zu einer Abwanderung von Rentnern ins Ausland und damit zu Steuerausfällen bei Bund und Kantonen führen.

  5. Wegen den grundsätzlichen Bedenken an der vorgeschlagenen Reform soll auf die Änderung von Art. 38 DBG gänzlich verzichtet werden.

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