Zulassung:
Zum summativen Leistungsnachweis sind Personen zugelassen, welche an den E-Leistungsnachweisen der Module aus der ersten Stufe des WP-Studiums teilgenommen haben. Das Zertifikat wird bei Vorliegen eines Fachpraxisjahres ausgestellt.
Prüfungsinhalt:
Die für den summativen Leistungsnachweis relevanten Prüfungsinhalte werden durch die Kernmodule der Zertifikatsstufe bestimmt:
Die Module der Kernphase werden zu drei Gruppen zusammengefasst.
- Gruppe «Rechnungslegung»
- Grundlagen Rechnungslegung
- Rechnungslegung national
- Rechnungslegung international
- Gruppe «Audit»
- Einführung Wirtschaftsprüfung
- Prüfungsplanung und -durchführung
- IT und Datenanalyse
- Prüfungsabschluss und Berichterstattung
- Konzernrechnung und -prüfung
- Spezifika der eingeschränkten Revision
- Gruppe «Tax-Legal»
- Recht
- Unternehmenssteuern
- Mehrwertsteuern
Die Gruppen werden wie folgt gewichtet:
- Gruppe «Rechnungslegung»: ca. 30 %,
- Gruppe «Audit»: ca. 50 %,
- Gruppe «Tax-Legal»: ca. 20 %.
Hilfsmittel & Durchführung:
Der summative Leistungsnachweis wird jährlich durchgeführt.
Kosten & Rücktritt:
Für Personen, die im Rahmen des Studiums «dipl. Wirtschaftsprüferin / dipl. Wirtschaftsprüfer» die Leistungsnachweise für den Branchenabschluss absolvieren, sind die Kosten in den Studiengebühren enthalten.
Für Personen, die nicht an den Vorbereitungskursen der Einführungsphase und Kernphase 1 teilgenommen haben und für Personen, die den summativen Leistungsnachweis wiederholen, betragen die Prüfungsgebühren CHF 1200.
Die Abmeldung zum summativen Leistungsnachweis erfolgt schriftlich bis 1 Woche vor Durchführung der schriftlichen Prüfung (EXPERTsuisse AG, Marlène Wittwer, Stauffacherstrasse 1, 8004 Zürich).
Beurteilung und Notengebung:
Für die E-Leistungsnachweise und den summativen Leistungsnachweis werden Punkte und keine Noten vergeben. Aufgrund der Gesamtpunktzahl aus den E-Leistungsnachweisen und dem summativen Leistungsnachweis berechnet die Prüfungs- und Klausurkommission einen Notenwert. Der Branchenabschluss ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt.
Die Zertifikatsinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden Titel zu führen:
- Zertifiziert in Grundlagen der Wirtschaftsprüfung
Wiederholung:
Wer den Branchenabschluss als Ganzes nicht bestanden hat, kann alle E-Leistungsnachweise und den summativen Leistungsnachweis zweimal wiederholen.
Bei der Wiederholung muss in jedem Fall der summative Leistungsnachweis absolviert werden. Bei der Wiederholung der E-Leistungsnachweise kann die Kandidatin / der Kandidat frei entscheiden, welche E-Leistungsnachweise wiederholt werden. Im Fall der Wiederholung der E-Leistungsnachweise zählt dieses Ergebnis. Dort wo kein neuer E-Leistungsnachweis absolviert wird, wird die vorhandene Punktzahl übernommen.