Was ist der summative Leistungsnachweis?

Der summative Leistungsnachweis ist eine schriftliche Prüfung von 270 Minuten am Ende des zweiten Ausbildungsjahres.

Zulassung:

Zum summativen Leistungsnachweis sind Personen zugelassen, welche an den E-Leistungsnachweisen der Module aus der ersten Stufe des WP-Studiums teilgenommen haben. Das Zertifikat wird bei Vorliegen eines Fachpraxisjahres ausgestellt.

Prüfungsinhalt:

Die für den summativen Leistungsnachweis relevanten Prüfungsinhalte werden durch die Kernmodule der Zertifikatsstufe bestimmt:

Die Module der Kernphase werden zu drei Gruppen zusammengefasst.

  • Gruppe «Rechnungslegung» 
    • Grundlagen Rechnungslegung
    • Rechnungslegung national
    • Rechnungslegung international
  • Gruppe «Audit» 
    • Einführung Wirtschaftsprüfung 
    • Prüfungsplanung und -durchführung
    • IT und Datenanalyse
    • Prüfungsabschluss und Berichterstattung
    • Konzernrechnung und -prüfung
    • Spezifika der eingeschränkten Revision
  • Gruppe «Tax-Legal» 
    • Recht
    • Unternehmenssteuern
    • Mehrwertsteuern

Die Gruppen werden wie folgt gewichtet:

  • Gruppe «Rechnungslegung»: ca. 30 %,
  • Gruppe «Audit»: ca. 50 %,
  • Gruppe «Tax-Legal»: ca. 20 %.

Hilfsmittel & Durchführung:

Der summative Leistungsnachweis wird als Open-Book-Prüfung durchgeführt. Alle Unterlagen (digitale Schulungsunterlagen sowie Unterlagen in gedruckter Form) dürfen verwendet werden. Nicht erlaubt ist die direkte oder mit technischen Hilfsmitteln unterstützte Kommunikation mit Drittpersonen.

Der summative Leistungsnachweis, der virtuell stattfindet, wird jährlich durchgeführt. Das Aufgebot für den summativen Leistungsnachweis wird acht Wochen vor der Durchführung von der Prüfungskommission zugestellt.

Kosten & Rücktritt:

Für Personen, die im Rahmen des Studiums «dipl. Wirtschaftsprüferin / dipl. Wirtschaftsprüfer» die Leistungsnachweise für den Branchenabschluss absolvieren, sind die Kosten in den Studiengebühren enthalten.

Für Personen, die nicht an den Vorbereitungskursen der Einführungsphase und Kernphase 1 teilgenommen haben und für Personen, die den summativen Leistungsnachweis wiederholen, betragen die Prüfungsgebühren CHF 1200.

Die Abmeldung zum summativen Leistungsnachweis erfolgt schriftlich über das Prüfungssekretariat bis 1 Woche vor Durchführung der schriftlichen Prüfung (Trägerschaft der höheren Fachprüfung für Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschafsprüfer, Prüfungssekretariat, Ernst-Nobs-Platz 1, 8004 Zürich).

Beurteilung und Notengebung:

Für die E-Leistungsnachweise und den summativen Leistungsnachweis werden Punkte und keine Noten vergeben. Aufgrund der Gesamtpunktzahl aus den E-Leistungsnachweisen und dem summativen Leistungsnachweis berechnet die Prüfungs- und Klausurkommission einen Notenwert. Der Branchenabschluss ist bestanden, wenn die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt.

Die Zertifikatsinhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden Titel zu führen:

  • Zertifiziert in Grundlagen der Wirtschaftsprüfung

Wiederholung:

Wer den Branchenabschluss als Ganzes nicht bestanden hat, kann alle E-Leistungsnachweise und den summativen Leistungsnachweis zweimal wiederholen.

Bei der Wiederholung muss in jedem Fall der summative Leistungsnachweis absolviert werden. Bei der Wiederholung der E-Leistungsnachweise kann die Kandidatin / der Kandidat frei entscheiden, welche E-Leistungsnachweise wiederholt werden. Im Fall der Wiederholung der E-Leistungsnachweise zählt dieses Ergebnis. Dort wo kein neuer E-Leistungsnachweis absolviert wird, wird die vorhandene Punktzahl übernommen.

Wann findet der nächste summative Leistungsnachweis zum Branchenabschluss statt und wie melde ich mich an?

Prüfungsdatum: Donnerstag, 08.08.2024

Die Verhaltensregeln finden Sie unter Reglemente und Downloads.

Die Anmeldung zum summativen Leistungsnachweis erfolgt spätestens zwölf Wochen vor dem Durchführungstermin und erfolgt via Anmeldeformular, welches auf der Webseite von EXPERTsuisse aufgeschaltet ist.

Eine kostenlose Abmeldung ist bis 1 Woche vor Durchführung möglich.

Wie wird die qualitative Fachpraxis definiert?

Gemäss Prüfungsordnung müssen 4 Jahre Fachpraxis mit mindestens 4'800 produktiven Arbeitsstunden in der Revision nachgewiesen werden.

  • Pro Jahr müssen mindestens 1'200 Stunden nachgewiesen werden.
  • Die Fachpraxis zählt ab dem Abschluss der geforderten Vorbildung (Hochschule, höhere Fachhochschule etc.) zur Zulassung zur Prüfung.
  • Die Fachpraxis wird von der Revisionsaufsichtsbehörde in der Verordnung über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsverordnung, RAV) geregelt.
  • Für bestimmte Hochschulabschlüsse und Abschlüsse der höheren Berufsbildung kann die Fachpraxis um ein Jahr (1'200 produktive Arbeitsstunden) reduziert werden. Die Abschlüsse werden in der Wegleitung Art. 3.33 definiert.

Äquivalenz der Prüfungsordnung 2009

Können Absolventinnen und Absolventen nach bisheriger Prüfungsordnung 2009 den Titel «Zertifiziert in Grundlagen der Wirtschaftsprüfung» beantragen?

Du studierst nach Prüfungsordnung 2009? Wenn du zwischen den Jahren 2018 und 2025 gemäss Prüfungsordnung 2009 die Modulprüfungen als Ganzes bestanden hast, kannst du den Titel «Zertifiziert in Grundlagen der Wirtschaftsprüfung» verwenden. Melde dich bei uns (wppr@pruefungssekretariat.ch), indem du das Bestehen der Modulprüfungen als Ganzes dokumentierst. EXPERTsuisse wird dir gegen eine Gebühr von CHF 200.- die Zertifizierung rückwirkend mit einem Dokument bestätigen. Weitere Informationen findest du im Reglement zum Branchenabschluss.

Kontakt