Voraussetzungen
Die Modulprüfungen stehen grundsätzlich allen Kandidaten offen, welche
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die Zulassungsbedingungen für die Diplomprüfung hinsichtlich Ausbildung erfüllen,
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den Leistungsnachweis über die von der 8. EU-Richtlinie verlangten Kenntnisse in «Volkswirtschaftslehre» und «Quantitative Methoden und Statistik» erbringen,
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spätestens zum Zeitpunkt der Diplomprüfung auch die Praxisanforderungen erfüllen.
Varianten des Prüfungsprogramms gemäss Prüfungsordnung 2009
Variante 1:
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Accounting & Finance (doppelt gewichtet)
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Audit (doppelt gewichtet)
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Tax & Legal (einfach gewichtet)
Variante 2: (erfolgreiche absolviertes Assessment)
Kandidaten, welche das Assessment erfolgreich absolviert haben, müssen die folgenden Modulprüfungen absolvieren:
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Teilbereich Financial Reporting der Modulprüfung A & F (einfach gewichtet)
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Audit (doppelt gewichtet)
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Tax & Legal (einfach gewichtet)
Variante 3: (befreiung basierend auf Vorbildung)
Kandidaten, welche aufgrund von vorgängig erbrachten Leistungsnachweisen von der Modulprüfung Accounting & Finance insgesamt befreit werden können, müssen die folgenden Modulprüfungen absolvieren:
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Audit (doppelt gewichtet)
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Tax & Legal (einfach gewichtet)
Für eine Dispensation folgen sie bitte den Anweisungen auf dieser Seite.
Prüfungserfolg
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Variante 1: 20 Notenpunkte
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Variante 2: 16 Notenpunkte
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Variante 3: 12 Notenpunkte
Dies bedeutet, dass im Schnitt in allen Modulprüfungen die Note 4 erreicht werden muss, welche dann mit der Multiplikation des Gewichtungsfaktors die notwendigen Notenpunkte ergibt.
Dabei darf in allen Varianten nicht mehr als 1 Notenpunkt unter der Note 4 zur Anwendung kommen, wobei auch für diese Berechnung der Gewichtungsfaktor berücksichtigt wird. Dies bedeutet, dass in den doppelt gewichteten Modulprüfungen im Minimum die Note 3.5 und in den einfach gewichteten Modulprüfungen im Minimum die Note 3.0 erreicht werden muss.