Letzte Prüfungen: Die letzten Modulprüfungen nach der Prüfungsordnung 2009 fanden im Dezember 2024 statt.
Folgen: Kandidatinnen und Kandidaten, die diese Modulprüfungen als Ganzes nicht bestanden haben, können nicht an der Diplomprüfung nach Prüfungsordung 2009 teilnehmen.
Regelung zur Überführung: Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Prüfungen als Ganzes nicht bestanden haben, können in das neue Ausbildungsmodell unter der Prüfungsordnung 2026 überführt werden.
Voraussetzungen: Der summative Leistungsnachweis muss absolviert werden. Die E-Leistungsnachweise entfallen.
Notensetzung: Die Bewertung des summativen Leistungsnachweises erfolgt mit einem eigenständigen Notenschlüssel.
Anwendbarkeit: Diese Sonderregelung gilt nur für das Jahr 2025. Personen, die nicht bestehen oder nicht teilnehmen, müssen im Folgejahr den ganzen Branchenabschluss absolvieren.
Kandidatinnen und Kandidaten, welche dieses Jahr die Modulprüfungen als Ganzes nicht bestehen, erhalten das Anmeldeformular per Post.
Bei Fragen schreiben Sie bitte an: branchenabschluss@expertsuisse.ch