Modulprüfungen

Varianten des Prüfungsprogramms gemäss Prüfungsordnung 2009

Variante 1:

  • Accounting & Finance (doppelt gewichtet)
  • Audit (doppelt gewichtet)
  • Tax & Legal (einfach gewichtet)

Variante 2: (Dispensiert vom 1. Teilbereich A&F)

Kandidaten, welche vom 1. Teilbereich dispensiert wurden, müssen die folgenden Modulprüfungen absolvieren:

  • Teilbereich Financial Reporting der Modulprüfung A & F (einfach gewichtet)
  • Audit (doppelt gewichtet)
  • Tax & Legal (einfach gewichtet)

Variante 3: (befreiung basierend auf Vorbildung)

Kandidaten, welche aufgrund von vorgängig erbrachten Leistungsnachweisen von der Modulprüfung Accounting & Finance insgesamt befreit werden können, müssen die folgenden Modulprüfungen absolvieren:

  • Audit (doppelt gewichtet)
  • Tax & Legal (einfach gewichtet)

Für eine Dispensation folgen sie bitte den Anweisungen auf dieser Seite.

Prüfungserfolg

Die Modulprüfungen sind als Ganzes bestanden, wenn die folgenden Notenpunkte erreicht werden:
  • Variante 1: 20 Notenpunkte
  • Variante 2: 16 Notenpunkte
  • Variante 3: 12 Notenpunkte

Dies bedeutet, dass im Schnitt in allen Modulprüfungen die Note 4 erreicht werden muss, welche dann mit der Multiplikation des Gewichtungsfaktors die notwendigen Notenpunkte ergibt.

Dabei darf in allen Varianten nicht mehr als 1 Notenpunkt unter der Note 4 zur Anwendung kommen, wobei auch für diese Berechnung der Gewichtungsfaktor berücksichtigt wird. Dies bedeutet, dass in den doppelt gewichteten Modulprüfungen im Minimum die Note 3.5 und in den einfach gewichteten Modulprüfungen im Minimum die Note 3.0 erreicht werden muss.

Überführung Modulprüfungen in den Branchenabschluss

Letzte Prüfungen: Die letzten Modulprüfungen nach der Prüfungsordnung 2009 fanden im Dezember 2024 statt.

Folgen: Kandidatinnen und Kandidaten, die diese Modulprüfungen als Ganzes nicht bestanden haben, können nicht an der Diplomprüfung nach Prüfungsordung 2009 teilnehmen.

Regelung zur Überführung: Kandidatinnen und Kandidaten, die ihre Prüfungen als Ganzes nicht bestanden haben, können in das neue Ausbildungsmodell unter der Prüfungsordnung 2026 überführt werden.

Voraussetzungen: Der summative Leistungsnachweis muss absolviert werden. Die E-Leistungsnachweise entfallen.

Notensetzung: Die Bewertung des summativen Leistungsnachweises erfolgt mit einem eigenständigen Notenschlüssel.

Anwendbarkeit: Diese Sonderregelung gilt nur für das Jahr 2025. Personen, die nicht bestehen oder nicht teilnehmen, müssen im Folgejahr den ganzen Branchenabschluss absolvieren.


Kandidatinnen und Kandidaten, welche dieses Jahr die Modulprüfungen als Ganzes nicht bestehen, erhalten das Anmeldeformular per Post.

Bei Fragen schreiben Sie bitte an: branchenabschluss@expertsuisse.ch


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