Selbstregulierung – Standards und RzU

Aufgrund des revidierten Aktienrechts – welches seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist – und aufgrund von weiteren nationalen/internationalen Entwicklungen mussten verschiedene Standards und Richtlinien von EXPERTsuisse überarbeitet werden.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen und Dokumente für Sie zusammengefasst.

Der Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision (SER), Ausgabe 2022

Der neue Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision (SER) – ein Gemeinschaftsprodukt von TREUHAND|SUISSE und EXPERTsuisse – wurde im Herbst publiziert mit Inkraftsetzung per 1. Januar 2023. Er stellt ein konsistentes Prüfungsvorgehen der Branche im KMU-Segment sicher und berücksichtigt die Änderungen aufgrund des revidierten Aktienrechts.

Der Fokus der Überarbeitung lag auf den zwingend notwendigen Anpassungen aufgrund des revidierten Aktienrechts. Aufbau und Gliederung des Standards wurden unverändert übernommen. Aktualisierungen waren vor allem im Bereich der Prüfung von Zwischenabschlüssen, der Prüfungshandlungen und der Mustervorlagen erforderlich.

Der SER 2022 wird als Buch wie auch als Digitalpublikation mit direkt nutzbaren Arbeitshilfen angeboten. Die Publikation ist in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch im EXPERTsuisse Webshop verfügbar. In der Oktoberausgabe 2022 des EXPERT FOCUS wurde ein Artikel zum überarbeiteten SER publiziert.

Die Mustervorlagen in der Fachbibliothek auf der Website von EXPERTsuisse werden nach und nach an die geänderten Standards und das revidierte Aktienrecht angepasst und in den üblichen Sprachvarianten zur Verfügung gestellt.

Die Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH), Ausgabe 2022

Ende Juli 2022 hat EXPERTsuisse die neuen «Schweizer Standards zur Abschlussprüfung (SA-CH)», Ausgabe 2022, veröffentlicht. Diese gelten für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15. Dezember 2022 enden. Als einzige Ausnahme tritt PS-CH 290 zeitgleich mit dem revidierten Aktienrecht und dem SER per 1. Januar 2023 in Kraft. Die Publikation kann als Digitalversion mit vielen direkt nutzbaren Mustervorlagen im EXPERTsuisse Webshop bezogen werden und steht den Mitgliedunternehmen im Bereich der Kernpublikationen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Verfügung.

In der Ausgabe 8/2022 des EXPERT FOCUS gibt es eine Artikelserie zu den neuen Schweizer Standards zur Abschlussprüfung. Die wichtigsten Übergangsbestimmungen zur Anwendung der neuen Standards im Zusammenhang mit dem revidierten Aktienrecht stehen auf unserer Website zum Download zur Verfügung.

Auch der Aufbau und Struktur für die Berichterstattung wurde angepasst. Die Mustervorlagen in der Fachbibliothek auf der Website von EXPERTsuisse werden nach und nach an die geänderten Standards und das revidierte Aktienrecht angepasst und in den üblichen Sprachvarianten zur Verfügung gestellt.

Die Schweizer Standards für andere Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung, Ausgabe 2024

Im April 2024 hat EXPERTsuisse die «Schweizer Standards für andere Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung» veröffentlicht. Diese gelten für betriebswirtschaftliche Prüfungen, Reviews und verwandte Dienstleistungen ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Die Publikation kann als Digitalversion und in Buchform im EXPERTsuisse Webshop bezogen werden und steht den Mitgliedunternehmen im Bereich der Kernpublikationen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zur Verfügung.

Die dazugehörigen Mustervorlagen werden in einer kompakten Sammlung in der Fachbibliothek von EXPERTsuisse online zur Verfügung gestellt («Schweizer Standards für andere Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung – Mustervorlagen (04-2024)»). Auf diese Weise ist eine fortlaufende Aktualisierung der Mustervorlagen gewährleistet.

Die Richtlinien zur Unabhängigkeit (RzU), Ausgabe 2022

Um internationale Weiterentwicklungen des IESBA Code of Ethics nachzuvollziehen, wurden auch die Richtlinien zur Unabhängigkeit (RzU) im Herbst 2022 aktualisiert. Im Zuge dieser Überarbeitung sind auch die Anpassungen in den SA-CH 2022 und im SER 2022 sowie die Änderungen aufgrund des revidierten Aktienrechts per 1. Januar 2023 berücksichtigt worden.

Inhaltlich werden verschiedene für die Unabhängigkeit zentrale Elemente konkretisiert, die grundsätzlich schon bisher galten, aber in den RzU nicht oder nur rudimentär enthalten waren. Dabei geht es etwa um die Anwendung des Rahmenkonzepts (Art. 9 RzU), dass die Basis für die Einhaltung der Unabhängigkeit bildet, um die Vermeidung von Managementaufgaben sowie um die Erwähnung von Wesentlichkeitsüberlegungen und Schutzmassnahmen (vgl. dazu weiter unten). Detailliert wurden auch die Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Erbringen von Zusatzdienstleistungen. Neu sind ferner auch umfassende Bestimmungen zur Kommunikation mit dem Verwaltungsrat.

Für die eingeschränkte Revision wird dabei auf die jeweils geltende Fassung des Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision (SER) verwiesen. Bei der Frage, ob es zulässig ist, bei Aktiengesellschaften, die der eingeschränkten Revision unterstehen, die von der Generalversammlung gewählte Revisionsstelle auch dann mit der Prüfung der Zwischenbilanz i.S.v. Art. 725 Abs. 2 OR zu beauftragen, wenn die Revisionsstelle in Anwendung von Art. 729 Abs. 2 OR bei der Buchführung mitgewirkt oder für die zu prüfende Gesellschaft andere Dienstleistungen erbracht hat (Doppelmandate & Spezialprüfungen), ist EXPERTsuisse aufgrund einer umfassenden Analyse der Rechtslage der Ansicht, dass dies zulässig ist und hat dies in Art. 151 der neuen RzU entsprechend festgehalten. Diese Ansicht wird auch von TREUHAND|SUISSE und veb geteilt.

Die aktualisierten Richtlinien zur Unabhängigkeit sind am 15. Dezember 2022 in Kraft getreten und gelten für alle Prüfungen, bei denen der relevante Prüfungszeitraum an oder nach diesem Datum beginnt. Die RzU sind im Mitgliederbereich auf der Website von EXPERTsuisse publiziert und stehen dort als kostenloser Download zur Verfügung.

Das revidierte Aktienrecht ab 1. Januar 2023

Seit dem 1. Januar 2023 sind die Bestimmungen des revidierte Aktienrechts in Kraft. Die Hauptziele der Aktienrechtsrevision waren die Verbesserung der Corporate Governance, die Stärkung der Aktionärsrechte, die Modernisierung der Generalversammlung, die Flexibilisierung der Kapitalvorschriften, das Sanierungsrecht.

Das revidierte Aktienrecht enthält zahlreiche Regelungen, welche den Rechtsrahmen modernisieren sollen und den Aktiengesellschaften mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Kapitalstruktur und der Ausschüttung von Dividenden versprechen. So wurde etwa der der Mindestnennwert von CHF 0.01 einer Aktie aufgehoben; oder kann das Aktienkapital auf eine Fremdwährung lauten. Die Revision bringt jedoch nicht nur für Aktiengesellschaften zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich; auch andere Gesellschaftsformen, wie bspw. die GmbH, Vereine und Genossenschaften, sind von den neuen Bestimmungen betroffen.

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