Als Mitgliedunternehmen aufgenommen werden, können im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen, Personengesellschaften und juristische Personen, deren Bereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Wirtschaftsberatung/Treuhand, oder Buchführung/Rechnungslegung im Rahmen ihrer Tätigkeit eine erhebliche Bedeutung haben. Im Zusammenhang mit den Mitgliedschaftsvoraussetzungen ist u.a. zu beachten, dass
- die Führung des Unternehmens (oberstes Leitungs- oder Verwaltungsorgan sowie Geschäftsleitungsorgan) mindestens zu 1/3 aus Experten-Einzelmitgliedern – wobei im obersten Aufsichts- sowie Exekutivorgan mindestens je 1 Experten-Einzelmitglied vertreten sein muss;
- die Firma eine Berufs-Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen, jedoch mindestens CHF 500’000.– betragenden Deckungssumme nachweisen kann,
- das Unternehmen eine gemessen an seiner Grösse genügende Anzahl von Experten-Einzelmitglieder beschäftigt, welche gemäss Handelsregister zeichnungsberechtigt sind (Verantwortliche); dieses Erfordernis gilt gemäss langjähriger Praxis von EXPERTsuisse dann nicht als eingehalten, wenn auf einen verantwortlichen Experten insgesamt mehr als sechs weitere Mitarbeiter in den Bereichen Revision, Steuern und Treuhand «tätig» sind; Sekretariatspersonal und Lehrlinge sind dabei ausgenommen.
- Firmen, die in der Wirtschaftsprüfung tätig sind, über eine Zulassung als Revisionsexperte oder staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen verfügen müssen.
Sodann können auch eigenständige Organisationen des öffentlichen Rechts in den Verband aufgenommen werden, soweit sie (gemäss Revisionsaufsichtsgesetz) als Revisionsexperten zugelassen oder staatlich beaufsichtigt sind.
Weitere Details zu den Voraussetzungen finden Sie im Mitgliedschaftsreglement.
Wichtige Information:
Bitte beachten Sie, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Mitgliedunternehmen von EXPERTsuisse nicht automatisch zur Auflösung Ihrer persönlichen Einzelmitgliedschaft führt. Ihre Einzelmitgliedschaft bleibt weiterhin aktiv.