Mitgliedunternehmen wird es mit Einführung des neuen Mitgliedschaftsmodells per 1. April 2018 möglich sein, sich mit dem Qualitätslabel «EXPERTsuisse Certified Company» (alternativ auch in den drei Landessprachen D/F/I) noch stärker und insbesondere vom Qualitätslabel für Einzelmitglieder zu differenzieren.
Übergangsbestimmung
Das bisherige Markenreglement hat eine Gültigkeit bis zum 31. März 2020. Wir empfehlen Mitgliedunternehmen die Umstellung auf das neue Qualitätslabel zeitnah durchzuführen um eine klare Differenzierung gegenüber der Kategorie Einzelmitgliedern sicherzustellen. Experten Einzelmitglieder dürfen ab dem 1. April 2018 das Qualitätslabel «Mitglied von EXPERTsuisse» verwenden.
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