30. Mai 2024

EXPERTsuisse lehnt die Totalrevision des Verwaltungsstrafrechts ab – Stellungnahme von EXPERTsuisse

EXPERTsuisse äussert sich sehr kritisch zur Totalrevision des VStR. Der Vorentwurf löst die Grundsatzprobleme des Verwaltungsstrafrechts nicht, gewisse werden sogar verschärft. Eine sinnvolle Revision müsste das gesamte Nebenstrafrecht, welche u.a. auch das Abgabestrafrecht umfasst, miteinbeziehen. In der aktuellen form lehnen wir die Revision ab.

Zu erwähnen sind namentlich folgende Kritikpunkte:

  • Weiterhin werden die Untersuchungen nicht von unabhängigen Untersuchungsbehörden geführt.
  • Im Moment wird im Parlament eine umstrittene Reform des Zollrechts beraten. Diese Revision muss zwingend mit einer allfälligen Totalrevision des VStR koordiniert werden.
  • Ein grosser Teil der nach dem VStR geführten Verfahren betrifft das Abgabestrafrecht. In diesem Bereich besteht ein erheblicher Revisionsbedarf, der mit der vorgeschlagenen Reform nicht angegangen wird, u.a.:
  1. Es fehlt eine Trennung zwischen Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren;
  2. Ein Fehlverhalten einer abgabepflichtigen Person führt zu einer Vielzahl von Strafverfahren;
  3. Im Rahmen der Verfahren werden die strafrechtlichen Grundsätze häufig nicht beachtet, was zu Grundrechtsverletzungen führen kann;
  4. Im Bereich der Übertretungen und bei fahrlässigen Delikten sind die Strafandrohungen im Vergleich zu den übrigen Delikten des gemeinen Strafrechts völlig überhöht.
  • Anstatt mit Verweisen zu arbeiten, sollen im VStR zahlreiche Bestimmungen der Strafprozessordnung integriert werden, was zu neuen Problemen führt:
  1. Auf der Ebene des Bundes werden zwei umfangreiche Strafprozessordnungen nebeneinander bestehen, was bei der Rechtsanwendung aber auch bei zukünftigen Anpassungen sehr grossen Aufwand verursachen wird.
  2. Die Zwangsmassnahmen sollen ausgebaut werden, was einseitig zu Lasten der Rechtsunterworfenen ist.
  3. Der Grundsatz der Justizöffentlichkeit wird eingefügt, geht aber in verschiedener Hinsicht deutlich weiter als in der StPO, was zu einer Schlechterstellung der beschuldigten Peron führen kann.
  4. Die Schaffung von kantonalen Zwangsmassnahmengerichten überzeugt nicht.
  5. Das Opportunitätsprinzip sollte weiter ausgebaut werden.


EXPERTsuisse schlägt Lösungsansätze für eine Revision des Nebenstrafrechts und insbesondere des Abgabestrafrechts vor, die auf einem 2013 von dem SAV skizzierten Vorschlag beruhen.

Sollte an einer isolierten Revision des VStR festgehalten werden, schlägt EXPERTsuisse verschiedene Anpassungsvorschläge vor.

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