18. Juni 2024

Rückblick auf die Sommersession 2024

Am 14. Juni ist die Sommersession der eidgenössischen Räte zu Ende gegangen. Aus Sicht der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhand-Branche standen u. a. folgende Geschäfte im Fokus:

BFI-Botschaft (24.031): Die Förderung von Bildung (B), Forschung (F) und Innovation (I) ist ein zentraler Pfeiler einer prosperierenden Schweizer Wirtschaft. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament alle vier Jahre eine Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft). Für die Jahre 2025 bis 2028 plant er Ausgaben von 29,2 Milliarden Franken und somit ein Wachstum von 1,3 Milliarden Franken gegenüber der Periode 2021 bis 2024. Dies entspricht einem jährlichen Wachstum von 1,6 Prozent. Aus Sicht von EXPERTsuisse – u. a. verantwortlich für die Ausbildung der dipl. Wirtschaftsprüfer und der dipl. Steuerexperten – ist es wichtig, dass der BFI-Bereich, insb. die Berufsbildung, weiterhin ausreichend gefördert wird. Zudem fordert EXPERTsuisse, dass die Rahmenbedingungen in der Berufsbildung so angepasst werden, dass die eidgenössischen Diplomprüfungen auch in Englisch abgelegt werden können, was aktuell nicht der Fall ist. Der Nationalrat hat das Geschäft in der Sommersession behandelt und schlägt vor, die Beiträge um rund 150 Millionen auf 29,35 Milliarden aufzustocken. Zudem sollen die Studiengebühren an der ETH für ausländische Studenten deutlich erhöht werden. Die Botschaft geht nun in die kleine Kammer.

Besteuerung der Telearbeit (24.024): Mit der Vorlage wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um Grenzgängerinnen und Grenzgänger auch dann zu besteuern, wenn sie Telearbeit im Ausland verrichten. EXPERTsuisse hat sich im Rahmen der Vernehmlassung kritisch zum Gesetzesentwurf geäussert, insbesondere gegen ein umfassendes Besteuerungsrecht zugunsten der Schweiz für Unselbständigerwerbende, die für ein schweizerischen Unternehmen arbeiten, auch wenn die Tätigkeit vom Ausland aus ausgeübt wird. Dies hätte zu einer massiven Ausdehnung des Besteuerungsrechts der Schweiz und so zu einem Paradigmenwechsel in der Schweiz geführt. Stattdessen hat EXPERTsuisse beantragt, das Besteuerungsrecht von einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abhängig zu machen. Das Anliegen wurde vom Bundesrat aufgenommen: Das Besteuerungsrecht (für Aktivitäten aus dem Ausland) wird nun auf Fälle beschränkt, in denen ein DBA mit einem Nachbarland ein Besteuerungsrecht der Schweiz vorsieht. Das ist zu begrüssen.

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