04. Oktober 2016

OAK BV-Weisungsentwurf «Anforderungen an die Revisionsstellen» kritisch gesehen

Ständerat Erich Ettlin verlangt in seinem Postulat, dass der Bundesrat beauftragt wird, zu prüfen, ob die OAK (Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge) anzuweisen ist, keine Weisung über neue Anforderungen an die Revisionsstelle zu erlassen. Gegebenenfalls ist die Regulierungskompetenz einzuschränken oder der Auftrag der OAK anzupassen.
 
Ausgangslage für dieses Postulat ist, dass die OAK im Rahmen ihres Weisungsentwurfs "Anforderungen an die Revisionsstellen" Gebrauch von der grundsätzlichen Regulierungskompetenz gemäss Artikel 64a Abs.1 Buchstabe f. im BVG macht. Der Weisungsentwurf "Anforderungen an die Revisionsstellen" geht aber weit über das eigentliche Mandat der OAK hinaus. Er stellt einen massiven Eingriff in den Markt der Pensionskassenprüfung dar. Eine qualitätsorientierte Weiterentwicklung im Segment der Pensionskassenprüfungen wäre indes zu prüfen. Dies kann aber effizienter im Rahmen des laufenden bundesrätlichen Auftrags zur Überprüfung der Revision und Revisionsaufsicht gemacht werden. Doppelspurigkeiten und Mehrfachregulierungen zwischen OAK und Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) werden so vermieden und die Wirtschaft wird nicht mit unnötiger Bürokratie belastet.
 
EXPERTsuisse begrüsst diesen Vorstoss.

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