Bei Einzelmitgliedern wird zwischen «Experten-Einzelmitglied» und «Fachmitarbeiter-Einzelmitglied» differenziert.
- Als Experten-Einzelmitglieder können von der RAB zugelassene Revisionsexperten sowie Personen aufgenommen werden, welche über ein Diplom als eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer, Steuerexperte, Treuhandexperte oder Experte in Rechnungslegung und Controlling oder über ein vergleichbares ausländisches Diplom verfügen.
- Als Fachmitarbeiter-Einzelmitglieder aufgenommen werden können von der RAB zugelassene Revisoren sowie Personen mit eidg. Fachausweis, mit einem Bachelorabschlusses oder mit einer anderen gleichwertigen Ausbildung.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: E-Mail-Adresse
Weitere Details zu den Voraussetzungen finden Sie im Mitgliedschaftsreglement.
Wichtige Information:
Bitte beachten Sie, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem Mitgliedunternehmen von EXPERTsuisse nicht automatisch zur Auflösung Ihrer persönlichen Einzelmitgliedschaft führt. Ihre Einzelmitgliedschaft bleibt weiterhin aktiv.