15. März 2024

Rückblick auf die Frühjahrssession 2024

Volk und Stände haben am 3. März 2024 die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen, eine Erhöhung des Rentenalters aber abgelehnt. Nun ist die Diskussion über die Finanzierung lanciert, wobei mittelfristig mit Steuererhöhungen zu rechnen ist. Unsere Fachkommission Steuern wird die Diskussionen und Vorschläge eng verfolgen und sich in den politischen Diskurs einbringen.

Die Frühjahrssession ging am 15. März zu Ende. Aus Sicht der Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Treuhand-Branche stehen u.a. folgende Geschäfte im Fokus:

Revision der Unternehmensnachfolge (22.049): Mit der umstrittenen Vorlage soll die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht erleichtert und die Weiterführung durch ein Familienmitglied in jenen Fällen ermöglicht werden, in denen die Nachfolgeplanung vor dem Tod des Unternehmers versäumt oder nicht geregelt wurde, jedoch eine familieninterne Nachfolge angestrebt wird. EXPERTsuisse teilt die Meinung der Mehrheit des Ständerates, dass der Vorschlag für eine richterliche Integralzuweisung eines Unternehmens an eine Erbin oder einen Erben die Pflichtteilsrechte der Erben zum Teil zu stark beschneidet und zu einer vom Erblasser mutmasslich nicht gewollten Ungleichbehandlung zwischen den Erbinnen und Erben führen würde.

Personenbezogene Gesellschaften für die Bemessung der Vermögenssteuern angemessen bewerten (23.3961): Mit der Motion der Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrates (WAK-N) sollte der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine Änderung von Art. 14 des Steuerharmonisierungsgesetzes (StHG) zu unterbreiten, so dass personenbezogene Gesellschaften für die Bemessung der Vermögenssteuern angemessen bewertet werden. Der Ständerat hat die Motion abgelehnt, was EXPERTsuisse bedauert. Damit wird weiterhin eine nicht sachgerechte und uneinheitliche Bewertung durch die Kantone in Kauf genommen. Ein statisch ermittelter Verkehrswert gemäss Kreisschreiben 28 der Steuerdirektorenkonferenz liegt bei personenbezogenen KMU sehr oft deutlich über einem realistischen Verkehrswert, da die Abhängigkeit von einer oder wenigen Personen nicht berücksichtigt wird. Die Bewertung soll daher nach Meinung von EXPERTsuisse auf dem Substanzwert basieren.

Totalrevision des Zollgesetzes (22.058): Der Nationalrat hat in der Frühjahrssession das Zollgesetz als Erstrat behandelt. Die Vorlage ist enorm umfangreich und sehr komplex. In der WAK-N wurden über 90 Anträge eingereicht. Ziel der Vorlage ist es, die Effizienz der Grenzprozesse zu steigern und die Sicherheits- und Vollzugsaufgaben des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu harmonisieren, indem sie rechtliche Grundlagen für die Digitalisierung sowie für die Vereinfachung und Vereinheitlichung des Vollzugs von abgabe- und nichtabgaberechtlichen Erlassen schafft. EXPERTsuisse hat sich in der Vernehmlassung kritisch dazu geäussert und verschiedene Anliegen eingebracht, die zum Teil aufgenommen wurden.

In den Sessionsrückblicken möchten wir auf die für unsere Branche und den Schweizer Wirtschaftsstandort relevanten Geschäfte und unsere diesbezüglichen Positionen der  Session hinweisen.