14. Februar 2022

Die Revision des Aktienrechts ist abgeschlossen – Flexiblere Gründungs- und Kapitalvorschriften ab dem 1. Januar 2023

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 die entsprechenden Änderungen im Obligationenrecht (OR) und in der Handelsregisterverordnung (HRegV) in Kraft gesetzt. Damit ist die umfangreiche Revision des Aktienrechts abgeschlossen.

Das revidierte Aktienrecht enthält zahlreiche Regelungen, welche den Rechtsrahmen modernisieren sollen und den Aktiengesellschaften mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Kapitalstruktur und der Ausschüttung von Dividenden versprechen.

Es bringt jedoch nicht nur für Aktiengesellschaften zahlreiche Änderungen und Neuerungen mit sich; auch andere Gesellschaftsformen, wie bspw. die GmbH, Vereine und Genossenschaften, sind von den neuen Bestimmungen betroffen.

Das revidierte Aktienrecht wird per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Informieren Sie sich über die wichtigsten Änderungen in der für EXPERTsuisse Mitgliedunternehmen personalisierbaren Broschüre zum revidierten Aktienrecht und buchen Sie die für Sie relevante Weiterbildung dazu.

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