18. Mai 2020

Corona-Pandemie – Ereignis nach dem Bilanzstichtag – Offenlegungsüberlegungen und Unternehmensfortführung

Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus haben auch Folgen für die Rechnungslegung nach OR. Nach Auffassung von EXPERTsuisse handelt es sich beim Auftreten des Coronavirus als globale Gefahr zunächst um ein aus Optik des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2019 nicht bilanzierungspflichtiges Ereignis. Jedoch ergeben sich ggf. Offenlegungspflichten im Anhang bzw. Lagebericht. Im Extremfall hat die Ausbreitung des Coronavirus ggf. eine so bedeutsame negative Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, dass die Going concern-Annahme in Frage gestellt ist.

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