20. September 2016

Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer – Klares Signal zugunsten des Wirtschafts- und Steuerstandortes Schweiz

Der Ständerat hat heute Morgen der parlamentarischen Initiative Gasche (13.479), die von EXPERTsuisse vollumfänglich unterstützt wird, im Sinne des Nationalrates zugestimmt und setzt damit ein klares Signal zugunsten des Wirtschafts- und Steuerstandortes Schweiz.

Das Geschäft zur Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer kommt in die Schlussrunde. Die Räte sind sich seit längerem darüber einig, dass diese Meldung künftig auch nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist gemacht werden kann und das Verpassen der Frist, sofern die Bedingungen erfüllt sind, keine nachträgliche Ablieferung und Zinsen zur Folge hat.

Im Zusammenhang mit der strittigen Übergangsbestimmung ist nun auch der Ständerat der Wirtschaft- und Abgabekommission des Ständerates (WAK-SR) gefolgt, und hat sich in der Differenzbereinigung mit 27 Stimmen, 13 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen deutlich für die „rückwirkende“ Übergangsbestimmung ausgesprochen. Dies ist ein klares Zeichen zugunsten des Wirtschafts- und Steuerstandortes Schweiz, indem eine lückenlose Anwendung der alten, liberalen Praxis gewährt wird.

Eine letzte Differenz besteht darin, ob bei Nichteinreichen des Meldeformulars eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden soll oder eine strafrechtliche Sanktion greifen soll (Artikel 20 Absatz 3). Der Ständerat hält an der Ordnungsbusse fest. Es verbleibt also die eine Differenz, mit der sich nun wieder der Nationalrat befassen wird, bevor die Vorlage in die Schlussabstimmung kommt.

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