Zur Prüfung wird zugelassen, wer bei Anmeldeschluss:
a) über einen Hochschulabschluss oder über einen Abschluss der höheren Berufsbildung oder eine gleichwertige in- oder ausländische Qualifikation verfügt
und
b) den Branchenabschluss aufgrund der von der Trägerschaft definierten Anforderungen oder eine gleichwertige Qualifikation vorweisen kann
und
c) mindestens 4 Jahre Fachpraxis* mit mindestens 4'800 produktiven Arbeitsstunden vorweisen kann
und
d) keinen Eintrag im Zentralstrafregister enthält, welcher Zweifel an der Integrität der Kandidatin oder des Kandidaten weckt.
*Die Fachpraxis wird von der Revisionsaufsichtsbehörde in der Verordnung über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (Revisionsaufsichtsverordnung, RAV) geregelt.
Die Einhaltung dieser Voraussetzungen wird mit der Anmeldung zur Diplomprüfung kontrolliert. Bitte klären Sie frühzeitig ab, ob Sie die entsprechenden Nachweise erbringen können. Das Prüfungssekretariat beantwortet gerne Ihre Fragen dazu.