Diplomprüfung

Zulassung

Zur Diplomprüfung wird zugelassen, wer

  • in vollen bürgerlichen Ehren und Rechten steht
  • Inhaber eines in der Prüfungsordnung aufgeführten Abschlusses ist
  • die bestandenen Modulprüfungen als Ganzes nachweist und
  • sich über die verlangte qualifizierte Fachpraxis ausweisen kann *

Die Einhaltung dieser Voraussetzungen wird mit der Anmeldung zur Diplomprüfung kontrolliert. Bitte klären Sie frühzeitig ab, ob Sie die entsprechenden Nachweise erbringen können. Das Prüfungssekretariat beantwortet gerne Ihre Fragen dazu.

* Qualifizierte Fachpraxis
Art. 3.41 der Prüfungsordnung regelt die Dauer der qualifizierten Fachpraxis:

Die Kandidierenden haben sich über folgende Praxis auszuweisen, die im Prüfungsjahr der Diplomprüfung in vollem Umfang erbracht sein muss:

  • mindestens 7 Jahre kaufmännische Praxis
  • und davon mindestens 3 Jahre qualifizierte Fachpraxis, innerhalb derer sie während mindestens 4 Hauptprüfungsperioden in ihrem engeren Tätigkeitsfeld mitwirken müssen.

Art. 3.43 der Prüfungsordnung regelt die Art der qualifizierten Fachpraxis: Als qualifizierte Fachpraxis gilt die Tätigkeit im Rahmen von umfassenden internen oder externen Revisionsarbeiten. Sie können sich auch auf art- und branchenverwandte Tätigkeiten beziehen. Im Einzelfall entscheidet die Prüfungskommission.

Art. 3.45 regelt den Zeitpunkt, ab welchem die qualifizierte Fachpraxis geltend gemacht werden kann:

Die qualifizierte Fachpraxis ist nach Erfüllen der Zulassungsbedingungen gemäss Ziffer 3.31 Bst a lit. 1. – 13. zu erbringen.

Struktur der Prüfung

Die Diplomprüfung besteht aus drei Teilen:

  • Fallstudie Professional Judgement 7.5 h
  • Professional Judgement mündlich ca. 60 Min
  • Kurzreferat ca. 10 Min

Nähere Ausführungen dazu sind in der Prüfungsordnung und Wegleitung zu finden.

Titelschutz

Wer die Diplomprüfung mit Erfolg bestanden hat, erhält das eidg. Diplom als Wirtschaftsprüfer und ist berechtigt, den Titel "diplomierter Wirtschaftsprüfer/diplomierte Wirtschaftsprüferin" zu führen.

Anmeldung Diplomprüfung

Anmeldung

Ab 6. Dezember 2024 per Anmeldeformular bis spätestens am 28. Februar 2025.

Die Diplomprüfung 2025 findet unter der Prüfungsordnung (PO) vom 23. März 2009 statt.

Prüfungsdaten

Fallstudie:

6. August 2025 (10.00 - 17.30 Uhr)

Anzahl Stunden:

7.5

Mündliche Prüfungen:

18. – 22. August 2025

Anzahl Stunden:

Professional Judgement ca. 60 Min. / Kurzreferat ca. 10 Min.


Prüfungsgebühr

CHF 2200.–

Diplomfeier

7. November 2025

Abmeldung Diplomprüfung

Bis zum 06. Juni 2025 ist eine Abmeldung kostenlos möglich, wir verrechnen lediglich eine Gebühr von CHF 250 für bereits entstandene Kosten.

Kandidierende, die sich ab dem 07. Juni 2025 abmelden, brauchen einen entschuldbaren Grund für den Rücktritt. Informationen dazu finden Sie in der Prüfungsordnung unter Punkt 4.2. Ein Nachweis des entschuldbaren Grundes muss dem Abmeldeformular beigelegt werden. Kandidierende erhalten die Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 250 zurück.

Kandidierende ohne entschuldbaren Grund erhalten nach dem 07. Juni 2025 keine Prüfungsgebühren zurück.

Eine Abmeldung ist trotzdem sehr wichtig, da der Versuch sonst gezählt wird.

Die Unterlagen für die Prüfung senden Sie bitte per einschreiben an:

Trägerorganisation Wirtschaftsprüfer
c/o Prüfungssekretariat
Ernst-Nobs-Platz 1
8004 Zürich

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