Die Überprüfungen von Lohngleichheitsanalysen dürfen Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Eidg. Revisionsaufsichtsgesetz vornehmen. Voraussetzung ist, dass deren leitende Revisoren die Teilnahme an einer Ausbildung gem. Art. 13d Abs. 2 Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann i. V m. Art. 2 Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse nachweisen können.
EXPERTsuisse ist aktuell der einzige Anbieter dieser Ausbildungsveranstaltung.