Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen

Worum geht es?

Gemäss den Bestimmungen des Gleichstellungsgesetzes müssen Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten eine Lohngleichheitsanalyse durchführen und diese von einer unabhängigen Stelle überprüfen lassen.

Ausbildungserfordernis

Die Überprüfungen von Lohngleichheitsanalysen dürfen Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Eidg. Revisionsaufsichtsgesetz vornehmen. Voraussetzung ist, dass deren leitende Revisoren die Teilnahme an einer Ausbildung gem. Art. 13d Abs. 2 Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann i. V m. Art. 2 Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse nachweisen können.

EXPERTsuisse ist aktuell der einzige Anbieter dieser Ausbildungsveranstaltung.

Personen mit absolvierter Ausbildung nach Art. 13d Abs. 2 GlG i. V. m. Art. 2

Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse

Die hier abrufbare Aufstellung enthält die Kontaktdaten von Personen, die die Ausbildung bei EXPERTsuisse absolviert haben. Unter der Voraussetzung, dass diese Personen über eine Zulassung nach dem Eidg. Revisionsaufsichtsgesetz verfügen, sind diese Personen befugt, Überprüfungen von Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.