Allgemeine Geschäftsbedingungen von EXPERTsuisse AG

1.

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für alle Ausbildungen und Weiterbildungen, welche von EXPERTsuisse AG für ihre Vertragspartner (nachstehend "Teilnehmer") angeboten werden. Es handelt sich dabei insbesondere um Lehrgänge für Wirtschaftsprüfer (WP) und Steuerexperten (STEX) sowie um Weiterbildungen z.B. im Rahmen von Zertifikatslehrgängen oder Seminaren.

2. Vertragsabschluss
2.1.

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, vor Vertragsabschluss Abklärungen vorzunehmen, die im Zusammenhang mit der Zulassung zu den Lehrgängen sowie zu den an die Lehrgänge anschliessenden Prüfungen stehen.

2.2.

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen mit der Anmeldung des Teilnehmers auf ein Bildungsangebot von EXPERTsuisse AG. Die Anmeldung hat mit dem offiziellen Anmeldeformular des jeweiligen Angebots zu erfolgen. Der Vertragsabschluss gilt von Seiten von EXPERTsuisse AG unter folgenden Vorbehalten: 2.2.1. Genügende Anzahl Anmeldungen (vgl. Ziff. 5.1) 2.2.2. Beschränkte Teilnehmerzahl (vgl. Ziff. 5.2). 2.2.3. Erbringen der vorgeschriebenen Leistungsnachweise (vgl. Ziff. 5.3). 2.2.4. Annullation des Kurses/Seminars (vgl. Ziff. 5.4)

2.3.

Bei der Anmeldung zu Seminaren, deren Preis noch nicht bekannt ist, erfolgt der Vertragsabschluss mit der Mitteilung des Preises durch EXPERTsuisse AG, sofern der Teilnehmer nicht bis zum Anmeldetermin seinen Verzicht auf die Teilnahme erklärt.

2.4.

EXPERTsuisse AG bestätigt die Anmeldung elektronisch oder schriftlich. Sie übernimmt keine Gewähr für elektronische oder postalische Zustellungsmängel.

3. Vertragsinhalt
3.1.

Der Inhalt der angebotenen Aus- und Weiterbildungen richtet sich nach der im Zeitpunkt der Anmeldung aktuellsten Ausschreibung von EXPERTsuisse AG. Sämtliche aktuellen Ausschreibungen sind über das Sekretariat erhältlich sowie auf www.expertsuisse.ch veröffentlicht.

3.2. Sämtliche notwendigen organisatorischen Informationen (Ort, Stundenplan, Ferien, etc.) werden dem Teilnehmer vor Kursbeginn schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
3.3. Änderungen der Bildungsinhalte, von Lehrpersonen und Referenten, sowie von Zeit, Dauer und Ort des Angebots bleiben vorbehalten. Insbesondere kann sich die Anzahl der Lektionen bei einzelnen Modulen im Rahmen von +/- 10% verändern.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Es gelten die in der aktuellen Ausschreibung des Bildungsangebots aufgeführten Preise. Für zukünftige Module/Kurse wird eine Anpassung der Preise vorbehalten.
4.2.

Im Preis inbegriffen sind Schulungs- und Seminarunterlagen. Ausgenommen sind Fachliteratur, Gesetzestexte, Reisespesen und Kosten für fakultative Anlässe.

4.3.

Rechnungen für Seminare sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Studiengebühren sowie sämtliche übrigen Kosten sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Wird die Rechnung nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beglichen, so fällt der Teilnehmer ohne Weiteres in Zahlungsverzug und schuldet Verzugszinsen von 5%.

4.4.

Fällt der Teilnehmer in Verzug, so ist EXPERTsuisse AG berechtigt, ihn nach unbenütztem Ablauf einer Nachfrist vom Besuch eines Bildungsangebots auszuschliessen (Vgl. Ziff. 6).

4.5.

Der Teilnehmer ist auch dann zur Zahlung verpflichtet, wenn er seinen Arbeitgeber als Rechnungsadresse angegeben hat und dieser die Rechnung nicht begleicht.

5. Rückweisung einer Anmeldung durch EXPERTsuisse AG.
5.

Bei ungenügender Teilnehmerzahl kann ein Angebot durch EXPERTsuisse AG abgesagt werden. Die Absage hat bis spätestens 14 Tage vor Beginn des Lehrgangs/Kurses zu erfolgen.

5.2. In der Regel ist die Teilnehmerzahl für Bildungsangebote beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. EXPERTsuisse AG behält sich vor, überzählige Anmeldungen zurückzuweisen. Der Teilnehmer wird unverzüglich benachrichtigt, sofern der Vertragsabschluss aus diesem Grund nicht zustande kommt.
5.3.

Schliesslich muss EXPERTsuisse AG eine Anmeldung zurückweisen, wenn die für die Zulassung vorgeschriebenen Leistungsnachweise nicht erbracht werden.

5.4.

EXPERTsuisse AG ist berechtigt, einen Lehrgang oder eine Weiterbildung nach erfolgter Ausschreibung zu annullieren und sämtliche Anmeldungen zurückzuweisen.

5.5.

Bei Rückweisung einer Anmeldung werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Darüber hinaus hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

6.

Ausserordentliche Vertragsauflösung durch die EXPERTsuisse AG
Aus wichtigem Grund (z.B. Nichtbezahlung von Rechnungen trotz Mahnung, Störung des Unterrichts trotz schriftlicher Abmahnung, Grobes Fehlverhalten des Teilnehmers) kann die EXPERTsuisse AG einen Teilnehmer ausschliessen und den Vertrag per sofort auflösen. Ist der Rücktrittsgrund durch den Teilnehmer zu verantworten, so ist die Gebühr trotzdem geschuldet.

7.

Vertragsrücktritt/ Kündigung durch den Teilnehmer

7.1.

Der Teilnehmer ist berechtigt, bis 30 Tage vor Beginn einer Ausbildung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Bei späteren Abmeldungen sind 100% der Gebühren geschuldet, es sei denn, die EXPERTsuisse AG offeriert auf dem Anmeldeformular ausdrücklich eine grosszügigere Lösung.

Bei Seminaren der Weiterbildung ist ein kostenloser Rücktritt bis zum Anmeldetermin möglich. Für spätere Abmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.00 fällig, sofern auf dem Anmeldeformular ausdrücklich keine andere Lösung aufgeführt ist.

7.2. Bei einer Abmeldung aus zwingenden Gründen (längerdauernde Krankheit, Mutterschaft, Unfall – Beilage: Arztzeugnis) während des Lehrgangs sind die bis zum Zeitpunkt der eingeschriebenen Kündigung angebrochenen Monate (pro rata temporis) sowie eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- zu bezahlen.
7.3.

Sämtliche Kündigungen (ausgenommen Seminare) müssen mittels eingeschriebenem Brief an die EXPERTsuisse AG gerichtet werden. Massgebend für die Kostenfolge ist das Datum des Poststempels.

7.4. Bei Kündigungen besteht kein Anspruch auf Bezug von noch nicht ausgehändigten Schul- und Kursunterlagen. Bereits ausgehändigte Unterlagen müssen retourniert werden, sofern nicht 100% der Gebühren geschuldet sind.
8.

Abwesenheiten / Nichterscheinen
Versäumnisse und Abwesenheiten berechtigen nicht zum Nachholen des Versäumten und führen nicht zu einer Reduktion des Preises. Des weiteren besteht kein Anspruch auf Aushändigung von Unterlagen durch die EXPERTsuisse AG. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Abwesenheit selbstverschuldet ist oder nicht (z.B. auch bei Krankheit, Unfall oder Militärdienst) und ob die Abwesenheit das gesamte Bildungsangebot betrifft oder nur Teile davon.

9.

Prüfungen
Ob und wann in einzelnen Lehrgängen Prüfungen abzulegen sind, ist den einzelnen Ausschreibungen zu entnehmen. Für die eidgenössischen Prüfungen im Rahmen der Ausbildungen für Wirtschaftsprüfer oder Steuerexperten wird auf die entsprechenden Prüfungsordnungen und Wegleitungen verwiesen. Der Teilnehmer ist selber dafür verantwortlich, sich über die massgebenden Vorschriften zu informieren.

10.

Versicherung
Die Teilnehmer sind für eine ausreichende Versicherungsdeckung selber verantwortlich. Die EXPERTsuisse AG schliesst jede Haftung für während einer Aus-oder Weiterbildung entstandene Schäden, Diebstähle oder Verluste von Gegenständen aus.

11.

Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden von uns vertraulich behandelt und nur in dem für die ordnungsgemässe Vertragsabwicklung erforderlichen Umfang und unter Beachtung des Datenschutzgesetzes bearbeitet. Zur Überprüfung einer allfälligen Verbandsmitgliedschaft sowie im Rahmen der Weiterbildungsdeklaration für Mitglieder von EXPERTsuisse können Angaben zu Ihrer Person sowie zu den von Ihnen besuchten Bildungsangeboten mit EXPERTsuisse ausgetauscht werden. Um Sie mit interessanten Angeboten zu bedienen, kann Ihre Adresse ohne Ihren ausdrücklichen Widerspruch überdies von uns und von EXPERTsuisse für Informationszwecke verwendet werden. Im Übrigen können Ihre Personendaten in konsolidierter und anonymisierter Form für statistische Zwecke verwendet werden.

12. Anschrift, Vertragsänderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1.

Ergänzungen und Änderungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie von den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden.

12.2.

Auf das Vertragsverhältnis ist allein schweizerisches materielles Recht anwendbar.

12.3.

Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Zürich als Sitz von EXPERTsuisse AG.

Zürich, im April 2015